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Aktuelle Auflagen & Verhaltensregeln

Nach den aktuellen COVID-19 Auflagen für Veranstaltungen (Stand 03.07.2020)


Um die Ausbreitung von COVID-19 einzudämmen und Ihre Gesundheit zu wahren bitten wir die nachstehenden Verhaltensregeln bei Veranstaltungen an der TU Wien zu beachten. Bitte kommunizieren Sie die Verhaltensregeln an alle Teilnehmenden. Bei Veranstaltungen an der technischen Universität muss es eine/n COVID-19 Beauftragte_n geben. Die Überprüfung der Einhaltung obliegt dem/der Veranstalter/Veranstalterin bzw. dem/der COVID-19 Beauftragten (eine Ansprechperson soll für die Anwesenden eindeutig gekennzeichnet sein). Die nachfolgenden Punkte sind gleichzeitig als Präventionskonzept zu werten.  ). Außerdem muss es ein Präventionskonzept geben. Die nachfolgenden Punkte können dafür herangezogen werden. Bitte senden Sie uns das Konzept vorab zu.


Welche Auflagen zum aktuellen Zeitpunkt gelten, hängt immer von der aktuellen Farbe der Corona-Ampel ab. Bitte informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen Auflagen (https://corona-ampel.gv.at/)


AnreiseANREISE

  • Nach Möglichkeit sollten öffentliche Verkehrsmittel gemieden werden (Privat-PKW, Fahrrad, zu Fuß).
ANMELDUNG


Anmeldung

  • Eingelassen werden nur Personen mit Einladung (Kontrolle durch Veranstalter/Veranstalterin).
  • Es wird empfohlen, ein System zur freiwilligen Erfassung von Anwesenheiten zu führen (z.B. Gästeliste).
ZUGANG


Zugang

  • Das Betreten der Gebäude ist nur über die jeweiligen Haupteingänge gestattet.
  • Am Eingang stehen Spender mit Handdesinfektionsmittel bereit (bitte vor dem Eintritt die Hände gründlich desinfizieren).
  • Der Eintritt erfolgt geordnet nacheinander und unter stetem Einhalten des Mindestabstandes von 1 m zu anderen Personen.
  • Um die Besucherströme besser regeln zu können, wird empfohlen Timeslots zu vergeben.
  • Beim Betreten von Veranstaltungsorten in geschlossenen Räumen ist eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.
  • In den Aufzügen ist immer nur eine Person pro Kabine zugelassen.
  • Es dürfen nur die mit Wegweiseren markierten Zu- und Abgänge zum Raum genutzt werden.


MNS-

MASKEN

Masken /

VISIERE

Visiere

  • MNS-Masken und/oder Visiere sind immer dann verpflichtend zu tragen, wenn der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
  • Während sich die Besucher_innen auf den ihnen zugewiesenen Sitzplätzen aufhalten, müssen sie keine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung tragen. Wird der Abstand von einem Meter trotz Freilassen der seitlich daneben befindlichen Sitzplätze seitlich unterschritten, ist jedoch auch auf den zugewiesenen Sitzplätzen eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen, sofern nicht durch andere geeignete

  • Am zugewiesenen Sitzplatz gelten die aktuell durch die Ampelregelung vorgeschriebenen AuflagenSchutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann oder es sich um Personen handelt, die im gemeinsamen Haushalt leben oder derselben Besuchergruppe angehören.
  • Verlassen die Besucher_innen den ihnen zugewiesenen Sitzplatz, ist eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.
VERANSTALTUNG


Veranstaltung

  • Die maximal erlaubte Anzahl an Teilnehmenden hängt von folgenden Faktoren ab:
    • Raumgröße
    • Aufstellung mit Sicherheitsabständen
    • Fix vergebene Sitzplätze oder nicht
    • Aktuelle Farbe der Corona-Ampel
  • Während der Veranstaltung ist stets der Mindestabstand von 1m einzuhalten. Die Einhaltung des Mindestabstandes wird durch den/die Veranstalter_in gewährleistet.
  • Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen ist ein Abstand von mindestens einem Meter gegenüber anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben oder nicht einer gemeinsamen Besuchergruppe angehören, einzuhalten.
  • Kann dieser Abstand auf Grund der Anordnungen der Sitzplätze nicht eingehalten werden, sind die jeweils seitlich daneben befindlichen Sitzplätze freizuhalten, sofern nicht durch andere geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
  • Bei Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben oder nicht einer gemeinsamen Besuchergruppe angehören, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Weiters ist in geschlossenen Räumen eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen, bevorzugt MNS-Maske.

  • Der Ablauf und Aufbau der Veranstaltung sind so zu organisieren, dass teilnehmende Personen möglichst wenig Kontakt zueinander haben und jederzeit genügend Abstand halten können.
AUFBAUSETTING
  • Für alle Veranstaltungen gilt: Die für die Durchführung der Veranstaltung notwendigen Personen sind von der maximal zulässigen Personenanzahl ausgenommen (z.B.: Darstellerinnen und Darsteller, Orchester).


Aufbausetting

  • Zugelassen sind nur die jeweils für den Raum vorab festgelegten Aufbausettings.
  • Gibt es Sitzplätze, muss jedem/jeder Teilnehmenden ein dedizierter Sitzplatz zugeordnet werden.

PAUSEN


Pausen

  • Der Mindestabstand von 1m ist auch in den Umgebungsräumlichkeiten (Foyers, Gänge, Toiletten usw.) jederzeit einzuhalten.
  • Während der Pausen sollen die Fenster geöffnet werden, um den Raum zu lüften.
VERANSTALTUNGSENDE


Veranstaltungsende

  • Nach der Veranstaltung müssen alle Teilnehmenden das Gebäude auf den gekennzeichneten Wegen wieder verlassen.
  • Beim Verlassen des Gebäudes muss der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. Ebenso ist eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.
  • Ein Verweilen/Netzwerken im Raum oder den Begleiträumlichkeiten ist nicht gestattet.
CATERING


Catering

  • Ob Catering mit einem offenen Buffet ist nicht gestattet. Lunchpakete, verpackte Lebensmittel und Getränke oder Tischservice sind möglich.
  • Buffetstationen werden von Mitarbeiter_innen betreut, um Speisen auf Wunsch des Gastes anzurichten.

  • Die Selbstentnahme vorportionierter und abgedeckter Speisen und Getränke durch den Gast ist gestattet.

  • Bei Frontcooking ist eine räumliche Trennung zum Gast (z.B. Glasscheibe) vorzusehen.

REINIGUNG
  • erlaubt ist, hängt von den aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung und der Farbe der Corona-Ampel ab.
  • Die Konsumation von Speisen und Getränken ist nur im Sitzen an Verabreichungsplätzen zulässig.


Reinigung

  • Alle Räume, das genutzte Mobiliar, Oberflächen (Türklinken, Lichtschalter, Aufzugtaster usw.) und die Technik werden vor und nach jeder Veranstaltung gründlich gereinigt und desinfiziert.
TECHNIK


Technik

  • Mikrofone und Headsets werden vor jedem Einsatz desinfiziert und dürfen nicht von mehreren Personen parallel genutzt werden.
ALLGEMEINE VERHALTENSREGELN


Allgemeine Verhaltensregeln

  • Regelmäßiges Waschen waschen und/oder Desinfizieren desinfizieren der Hände.
  • Husten/Niesen trotz Schutzmaske in die Armbeuge.
  • Verzichten Sie auf Händeschütteln und Umarmungen.
  • Bei Erkrankung UNBEDINGT zu Hause bleiben.


Die Veranstalterin bzw. der Veranstalter bestätigt, die COVID-19-Sicherheitsmaßnahmen der Technischen Universität Wien bei der Veranstaltung einzuhalten.


Maßnahmen für Veranstaltungen nach Ampelfarbe


grüngelborange

rot

Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen in geschlossenen Räumen



Veranstaltungen ohne zugewiesenen Sitzplätzen in geschlossenen Räumen



Fach- und Publikumsmessen



Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen im Freien



Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze im Freien




Aufbaupläne der Repräsentationsräume

Nach den aktuellen COVID-19 Auflagen für Veranstaltungen (Stand 03.07.2020)

Hier finden Sie Aufbaupläne der Repräsentationsräume nach den aktuellen Abstandsregelungen.

Zusätzlich zum Aufbau im Raum ist es über Live-Streaming auch möglich die Veranstaltung Online zu übertragen.

Kuppelsaal

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Begleitraum Kuppel

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Festsaal

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Boecklsaal

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TUtheSky

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Seminarraum BA 10A

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Kontaktraum

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Vortragsraum Bibliothek

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nameVortragsraum Bibliothek - Klassenzimmer.pdf
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