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Tipp

Hinweis: Sie finden in den Blöcken rechts wertvolle Informationen wie etwa Schritt-für-Schritt Anleitungen, Checklisten, Dokumente zum Dowload oder Aufzeichungen und FAQs eines themenverwandten Webinars.



Panel
titleOnline-Prüfungen


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titleWebinar für Lehrende vom 29.4.2020

"Rechtliche Richtlinien für Online-Prüfungen" (Dr. Jasmin Gründling-Riener): Video, Folien,

"Formate von Online-Prüfungen, Leitfaden für die Abhaltung" (Dr. Gottfried Csanyi): Video, Folien

"Technische Umsetzungsmöglichkeiten von Online-Prüfungen" (Dr. Gergely Rakoczi): Video, Folien


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titleAntworten auf rechtliche Fragen

Frage: Ist der Prüfungsmodus nun freiwillig für die Studierenden, oder verpflichtend. Es geht um fehlende mündliche Prüfungen zu stattgefundenen schriftlichen Prüfungen? Das heißt, wird es auch eine Präsenzprüfung geben *müssen*?

Antwort: Der geänderte Prüfungsmodus ist für die Studierenden verpflichtend. Wird für das SS 2020 der Prüfungsmodus so geändert, dass der mündliche Teil der Prüfung nicht absolviert werden muss, gilt das für die Prüfungstermine im SS 2020 für alle Studierenden.

Frage: Es gibt ja einerseits den Modus wie zu prüfen ist, also schriftlich/mündlich/schriftlich und mündlich/immanent (meist laut Studienplan) und dann den Modus wie z.B. eine schriftliche Prüfung erfolgt (also im Hörsaal, per TUWEL, …). Brauche ich für die Änderung von letzterem auch eine Freigabe durch das Rektorat?

Antwort: Nein, nicht mehr seit die Verordnung des Rektorats erlassen worden ist. Das Rektorat hat die Leiter_innen von Lehrveranstaltungen berechtigt, für das SS 2020 den Prüfungsmodus abzuändern. Vereinzelte Vorgaben gibt es für Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter (§ 2 der 2. Verordnung COVID-19 Sonderregelungen).

Frage: Was passiert, wenn die Studierenden technische Probleme vortäuschen z.B. das Meeting verlassen, weil sie die Angabe nicht „schaffen“?

Antwort: Grundsätzlich ist festgelegt, dass der Abbruch einer Prüfung aufgrund technischer Probleme, die vom_von der Studierenden verschuldet wurden, abzubrechen ist und die Prüfung auf die Zahl der zulässigen Wiederholungen anzurechnen ist. Es ist natürlich fraglich, wie man nachweisen kann, dass technische Probleme „vorgetäuscht“ wurden. Hier muss man sich wohl dann immer den Einzelfall ansehen.

Frage: Ist es gerechtfertigt zu fordern, dass der Prüfling einen Drucker besitzt um sich die Angabe ausdrucken zu können?

Antwort: Wenn Studierende nicht das erforderliche technische Equipment haben, um an online-Lehrveranstaltungen und online-Prüfungen teilzunehmen, sind sie auf Präsenzprüfungen zu verweisen. Dh., man kann es nicht fordern, aber der Studierende kann dann eben auch ohne die erforderliche technische Ausrüstung das online-Studienangebot nicht wahrnehmen und muss auf die Präsenztermine warten.

Frage: Wie sieht es mit der Wiederholbarkeit bei einer negativen Teilleistung der UE aus? Also wenn z.B. ein digitaler Vor-Test negativ ist.

Antwort: Aufgrund der Verordnung des Rektorats (§ 3 Abs. 2) ist jedenfalls für jene Teilleistung im laufenden Sommersemester 2020 eine Wiederholungsmöglichkeit bzw. eine Ersatzleistung anzubieten, der die höchste Gewichtung bei der Berechnung der Beurteilung zukommt.

Frage: Wie lange dürfen Videoaufnahmen von Online-Tests gespeichert werden? Wie müssen sie verwahrt werden?

Antworten: Sie sind dann zu löschen, wenn sie keinen Zweck mehr erfüllen. Sie dienen ja letztendlich als Beweis, sollte während des Tests oder vor der Beurteilung Auffälligkeiten auftreten. Wenn der Test ausgewertet, korrigiert bzw. beurteilt ist und alles in Ordnung ist, verliert die Aufnahme ihren Zweck und ist daher zu löschen.

Frage: Wie geht man mit Studierenden um, die die technischen Voraussetzungen für Online-Prüfungen nicht erfüllen?

Antwort: Diese Studierenden sind auf die Präsenzprüfungstermine zu verweisen und können an der Online-Prüfung nicht teilnehmen.




1 Einleitung

Die Situation im Sommersemester und Wintersemester 2020 hat deutlich aufgezeigt, dass die Option Prüfungen online durchzuführen eine notwendige Maßnahme darstellt und daher klare Richtlinien festgelegt werden müssen wie diese abzuwickeln sind.

Aus diesem Grund wurde vorliegende Richtlinie entwickelt um bei der Planung und Durchführung von Prüfung ein Online Formaten zu unterstützen.

1.1 Online-Prüfen an der TU Wien

Grundsätzlich ist bei einer Online-Prüfung zu berücksichtigen, dass sich die Kandidat_innen in einer für sie komplett neuen Situation finden können und entsprechend verunsichert sind.

Daher ist es wichtig die Kandidat_innen gut frühzeitig über den Ablauf zu informieren, die zu nutzenden Tools bekanntzugeben und ihnen den Test dieser Tools vorab nahezulegen. Auch ist in der zeitlichen Planung der Prüfung zu berücksichtigen, dass es zu zeitlichen Verzögerungen durch Identitätskontrolle und Einrichten der Prüfungsumgebung kommen kann.

Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen ist neben der Nutzung von Online-Tools (TUWEL) die Erbringung des Leistungsnachweises in Form von schriftliche Übungsabgaben mit online Abgabe anzudenken.

Nach Absolvieren der Prüfung muss eine Möglichkeit zur online Prüfungseinsicht gewährleistet werden.

1.1.1 Vorgaben für die Durchführung von Online-Prüfungen

Die Prüfung soll in einem geeigneten online Format durchgeführt werden. Die Ankündigung der Prüfungsabwicklung in einem online Format erfolgt in TISS.

Sollte es zu einer situationsbedingten Änderung der Prüfungsmodalität kommen, so müssen bereits zu einem Prüfungstermin angemeldete Studierenden bzw. Teilnehmer_innen an prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen über TISS informiert werden, sobald diese festgelegt wurde.

Prüfungen, für deren Abwicklung es kein geeignetes online Format gibt, werden verschoben, bis Präsenztermine wieder abgewickelt werden können.

Die Methoden, die Durchführung, die Beurteilungskriterien und die Beurteilungsmaßstäbe für Online-Prüfungen sind rechtzeitig vor der Prüfung bekannt zu geben. Ab diesem Zeitpunkt muss auch die Anmeldung zur Prüfung möglich sein. Insbesondere sind auch die Festlegung einer genauen Prüfungszeit, die Definition der erlaubten Hilfsmittel und der Umgang mit einer technisch bedingten Unterbrechung des Prüfungsvorganges zu veröffentlichen.

Grundsätzlich gelten für mündliche Online-Prüfungen die prüfungsrechtlichen Bestimmungen für mündliche Prüfungen entsprechend der Prüfungsordnung.

Mündliche Prüfungen sind gemäß § 79 Abs. 2 UG öffentlich. Die zur Prüfung antretende Person ist berechtigt, zur Prüfung wenigstens eine weitere Person, gegebenenfalls auch auf elektronischem Weg beizuziehen. Die Studierenden sind über diese Möglichkeit über TISS zu informieren. Anfragen zur Teilnahme an der Online-Prüfung können darüber hinaus per E-Mail an die_den Prüfer_in gerichtet werden.

Bei mündlichen Online-Prüfungen entscheidet der_die Prüfer_in darüber, wie viele Zuhörer_innen in den Online-Meetingraum zugeschaltet werden dürfen. Dabei ist sicherzustellen, dass die_der Kandidat_in nicht beeinflusst oder gestört wird. Zuhörer_innen haben mit Beginn der Prüfung nach Aufforderung durch den_die Prüfer_in sowohl die Videofunktion als auch das Mikrofon auszuschalten.

Das Prüfungsprotokoll muss zusätzlich zu den üblichen Punkten (Kandidat_in, Prüfer_in, Beisitzer_in, Beginn, Ende, Fragen, außergewöhnliche Vorkommnisse, etc.) auch Art und Zeitpunkt von etwaigen technischen Problemen und Versuchen, diese zu beheben, enthalten.

Die Barrierefreiheit hat bei Online-Prüfungen die gleiche Bedeutung wie bei Präsenzprüfungen. Je nach Einschränkung der Kandidat_innen kann es erforderlich sein, die zeitliche Dauer der Prüfung auszudehnen, eine mündliche Prüfung in eine schriftliche umzuwandeln oder umgekehrt. Auf jeden Fall müssen sich Kandidat_innen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung mit der Behindertenbeauftragten der TU Wien in Verbindung setzen (maria.fuhrmann-ehn@tuwien.ac.at), um gemeinsam mit dem_der Prüfer_in eine auf die jeweilige Person zugeschnittene Alternativ-Variante auszuarbeiten.

Studierenden, die das Online-Prüfungsangebot nicht in Anspruch nehmen können, soll ein Präsenztermin angeboten werden, sobald dieser möglich ist. Bereits erbrachte Teilleistungen der Lehrveranstaltung bleiben bestehen.

1.1.2 Empfehlungen für die Durchführung von Online-Prüfungen

Folgende Empfehlungen gelten für die Durchführung von Online - Prüfungen an der TU Wien:

Es wird empfohlen, für mündliche Online-Prüfungen die Anzahl der Kandidat_innen auf 5 Personen und für schriftliche Online-Prüfungen auf 20 Personen zu beschränken. Bei größeren Gruppen wird empfohlen, zeitgleiche Meetings, die von weiteren Mitarbeiter_innen administriert werden, oder sequentielle Meetings zu organisieren.

Inhalt, Anspruch und Dauer der Online-Prüfung sollen nach Möglichkeit der herkömmlichen Prüfung entsprechen. Es wird jedoch empfohlen 15 Minuten zusätzlich einzurechnen um genügend Zeit für das Setup und die Authentifizierung zu haben. Bei Dauer und Umfang der Prüfung ist der Zeitaufwand für die korrekte Eingabe der Lösungen in online-Prüfungssysteme zu berücksichtigen.

Bei allen mündlichen Online-Prüfungen wird dem_der Prüfer_in empfohlen, eventuell eine weitere Person zur Prüfung hinzuzuziehen, insbesondere da ein Prüfungsprotokoll anzufertigen ist.


2 Formate von Online-Prüfungen

Bei der Abwicklung von Online-Prüfungen wird zwischen folgenden grundlegenden Formaten unterschieden.

2.1 Mündliche Online-Prüfung

Prüfer_innen und Kandidat_innen kommunizieren während der gesamten Prüfungsdauer mündlich mittels Webmeeting bei permanenter Audio- und Videoverbindung.

Während der Prüfung dürfen nur der Studierendenausweis bzw. amtliche Lichtbildausweis sowie die in der Prüfungsanmeldung spezifizierten Materialien und Hilfsmittel neben den Kandidat_innen auf dem Schreibtisch liegen. Gegenstände, wie Getränke oder Büromaterial sind erlaubt.

Es gelten die prüfungsrechtlichen Bestimmungen für mündliche Prüfungen entsprechend der Prüfungsordnung, z. B. hinsichtlich der Anzahl der Prüfenden, Rolle und Aufgabe von Prüfenden, Beisitzenden und Protokollierenden.

Nach Beginn der Online-Prüfung wird das Meeting durch den_die Prüfer_in für weitere Teilnehmer_innen gesperrt. Es muss allerdings die Möglichkeit bestehen, dass Prüfungskandidat_innen nach Verbindungsverlust wieder einsteigen können.

Das Anfertigen einfacher Skizzen oder Anschreiben kurzer rechnerischer Elemente kann verlangt werden, sofern das der_dem Studierenden spätestens bei der Anmeldung zur Prüfung bekannt gegeben wurde. Wird während der Prüfung ein digitales Whiteboard genutzt, sollte nach Möglichkeit die Bildschirmansicht des_der Studierenden dauerhaft geteilt ("Share"-Funktion in den Tools) werden.

Während der Prüfung muss ein Prüfungsprotokoll geführt werden, in das auf Verlangen des_der Kandidat_innen auf elektronischem Weg Einsicht zu gewähren ist.

Der_die Prüfer_in hat dem_der Studierenden das Ergebnis unmittelbar nach der Prüfung bekannt zu geben.

2.2 Schriftliche Online-Prüfung als „Test" oder „Aufgabe" in TUWEL

Die Kandidat_innen bearbeiten einen Online-Test oder eine Online-Aufgabe, die zu Beginn der Prüfung in TUWEL digital zu Verfügung gestellt wird und sind via Webmeeting permanent mit dem_der Prüfer_in verbunden.

Neben dem Studierendenausweis oder einen amtlichen Lichtbildausweis dürfen auf dem Schreibtisch ausschließlich die in der Prüfungsankündigung festgelegten Materialien und Hilfsmittel liegen.

Nach Beginn der Prüfung wird das Meeting durch den_die Prüfer_in für weitere Teilnehmer_innen gesperrt.

Während der Prüfung werden alle Teilnehmer_innen auf stumm geschaltet. Fragen können an die Prüfungsleiter_in direkt oder über die integrierte Chatfunktion gestellt werden. Der Chatverlauf kann als Teil des Prüfungsprotokolls aufgenommen werden.

Den Kandidat_innen sollte einige Minuten vor Prüfungsende per Durchsage bekannt gemacht werden, dass sie nun zum Abschluss kommen sollen. Nach Ablauf der festgelegten Prüfungszeit erfolgt die Abgabe über TUWEL.

Falls hinsichtlich eines_einer Kandidat_in während der Prüfung ein Betrugsverdacht aufkommt, soll er_sie per Durchsage darüber informiert werden.

Über die Prüfung ist ein Prüfungsprotokoll zu führen, in das auf Verlangen des_der Studierenden auf elektronischem Weg Einsicht zu gewähren ist. Davon ausgenommen sind Multiple Choice-Fragen einschließlich der jeweiligen Antwortmöglichkeiten.

2.3 Schriftliche Online-Prüfung auf Papier

Prüfer_innen und Kandidat_innen sind permanent mittels Webmeeting mit Audio und Video verbunden. Die Prüfungsangabe wird zu Beginn der Prüfung digital zur Verfügung gestellt. Die Bearbeitung erfolgt auf Papier ausschließlich unter Zuhilfenahme der in der Prüfungsankündigung festgelegten Hilfsmittel.

Den Kandidat_innen sollte einige Minuten vor Prüfungsende per Durchsage bekannt gemacht werden, dass sie nun zum Abschluss kommen sollen.

Die Kandidat_innen müssen die beschriebenen Blätter (vollständig) nach der Prüfung innerhalb einer von der_vom Prüfer_in vorgegebenen Zeit (ca. 5 Minuten) gescannt bzw. abfotografiert und per E-Mail an den_die Prüfer_in geschickt bzw. über TUWEL hochgeladen haben. Einzelne Bilder dürfen nicht verschickt oder hochgeladen werden, nur ein zusammenhängendes pdf Dokument.

Diese Vorgehensweise ist im Rahmen der Prüfungsankündigung mit zu veröffentlichen. Hilfreiche und kostenfreie Scanner Apps sind Adobe Scan oder Office Lens. Es wird empfohlen die Studierenden darauf hinzuweisen, dass sie sich mit diesen Apps sowie diesem Vorgang vertraut machen und vorab testen.

Falls hinsichtlich eines_einer Kandidat_in während der Prüfung ein Betrugsverdacht aufkommt, soll er_sie per Durchsage darüber informiert werden.

Über die Prüfung ist ein Prüfungsprotokoll zu führen, in das auf Verlangen des_der Studierenden auf elektronischem Weg Einsicht zu gewähren ist. Davon ausgenommen sind Multiple Choice-Fragen einschließlich der jeweiligen Antwortmöglichkeiten.

2.4 Take Home Exam

Den Kandidat_innen wird eine Aufgabe digital zu Verfügung gestellt, die sie innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums bearbeiten müssen. Diese Form der Prüfung ist als open book, also unter Verwendung aller Unterlagen, zu gestalten.

Da bei Take Home Exams der Austausch mit anderen Studierenden nicht ausgeschlossen werden kann und Unterlagen verwendet werden dürfen, sollten Fragen gestellt werden, bei denen Studierende z.B.

  • erworbenes Wissen anwenden
  • Sachverhalte analysieren
  • Situationen vergleichen
  • Fakten bewerten oder
  • neue Lösungswege für Probleme entwickeln müssen.

Ein Abgabegespräch kann entweder flächendeckend oder stichprobenartig vorgesehen werden. Dieses muss in der Prüfungsankündigung in TISS festgelegt sein und erfolgt in der Durchführung analog zu einer mündlichen Online-Prüfung.

2.5 Durchführung einer Online-Prüfung via Webmeeting

Zur Durchführung von Online-Videoprüfungen stehen aktuell zwei Produkte zur Verfügung: GoToMeeting und Zoom. Die Auswahl des Videokonferenz-Tools erfolgt durch den_die Prüfer_in.

Für die Anwendung der Videokonferenz-Tools stehen detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitungen (https://colab.tuwien.ac.at/x/_Yix) und Checklisten (https://colab.tuwien.ac.at/x/1Imx) für Lehrende und Studierende auf den CoLab Seiten zum Distance Learning zur Verfügung.

2.5.1 Technische Voraussetzung für die Durchführung einer Online-Prüfung via Webmeeting

Studierende und Prüfer_innen müssen über die technischen Voraussetzungen verfügen, um an einer Online-Videoprüfung teilnehmen zu können:

  • Sie haben ein PC/Notebook/Tablet mit einer Kamera und einem Mikrophon,
  • Ihr Internetzugang ist gemeinhin stabil.
  • Der_die Studierende hat einen Prüfungsraum, den er_sie zur Prüfung allein nutzt.
  • Der_die Studierende stellt im Rahmen seiner_ihrer Möglichkeiten sicher, dass keine Störungen (Telefon/Besuche etc.) während der Prüfungsdauer auftreten.
  • Prüfer_innen sichern ebenfalls den störungsfreien Ablauf der Prüfung.
  • Beachten Sie, dass je nach Bandbreite die Anzahl an gleichzeitig aktivierten Webcams der teilnehmenden Personen beschränkt ist. Diese Anzahl liegt z.B. bei Zoom bei max. 49 Webcams per Seite. Beachten Sie jedoch, dass bei steigender Anzahl von Webcams die Inhalte der Videos schwerer zu erkennen sind.

2.5.2 Vorbereitung einer Online-Prüfung via Webmeeting

Noch vor der eigentlichen Prüfung wird empfohlen, die technische Durchführung der Videokonferenz zu üben. Dazu gehört:

  • Das Tool, welches für die Prüfung verwendet wird, steht spätestens 2 Wochen vor der Prüfung fest und ist allen Prüfungsteilnehmer_innen bekannt. Eine Abweichung von diesem festgelegten Tool ist nur zur Umgehung unerwarteter Komplikationen möglich.
  • Prüfer_in und Kandidat_innen haben sich mit dem Tool vertraut gemacht.
  • Es wird empfohlen, dass Prüfer_in und Kandidat_innen bereits einige Tage vorab in Kontakt treten und die Arbeitsschritte in der Prüfung proben und dabei die Technologie besser kennenlernen.
  • Der_die Prüfer_in führt in den Ablauf der Prüfung ein, sodass sich die Kandidat_innen auf die Rahmenbedingungen gut vorbereiten können.
  • Wenn während der Prüfung Features wie das Whiteboard genutzt oder der Bildschirm geteilt werden, so sind die Kandidat_innen darauf vorzubereiten und Übungsmöglichkeiten sind einzuräumen.

2.5.3 Abwicklung einer Online-Prüfung via Webmeeting

Eine Überprüfung der Identität der oder des Studierenden hat vor Beginn der Prüfung stattzufinden. Die Identitätskontrolle geschieht im Zuge eines Webmeetings relativ einfach und zuverlässig mit dem Video-Ident-Verfahren.

Dabei muss der_die Kandidat_in vor der Kamera zu sehen sein und den Kopf bewegen bzw. drehen. Damit wird sichergestellt, dass nicht ein Foto vor die Kamera gehalten wird. Als zweites Element der Identitätsprüfung muss er_sie den Studierendenausweis oder einen amtlichen Lichtbildausweis vor die Kamera halten und bewegen. Dadurch werden die verschiedenen Sicherheitsmerkmale des Ausweises sichtbar.

Des Weiteren sind technische oder organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der eigenständigen Erbringung der Prüfungsleistung durch die Studierenden vorzusehen.

Aus diesem Grund kann der_die Prüfer_in verlangen, dass der Prüfungsraum durch Drehen der Kamera im Raum hergezeigt wird und keine unerlaubten Hilfsmittel oder Personen im Raum sind. Dies hat unter Berücksichtigung der individuellen Bedingungen stattzufinden.

Zusätzlich kann der_die Prüfer_in auch eine schriftliche eidesstattliche Erklärung der Kandidat_innen verlangen, dass keine unerlaubten Hilfsmittel verwendet werden. Eine Vorlage dafür steht unter folgendem Link zur Verfügung:

EE Online Prüfung NEU.pdf

Bei einer mündlichen Prüfung oder einer schriftlichen Online-Prüfung als „Test" oder „Aufgabe" in TUWEL muss die Kamera der Kandidat_innen so positioniert werden, dass sie dem_der Prüfer_in einen permanenten Blickkontakt erlaubt.

Bei einer schriftlichen Online-Prüfung auf Papier muss die Kamera der Kandidat_innen so positioniert werden, dass sie dem_der Prüfer_in neben einem permanenten Blickkontakt auch die Sicht auf den Schreibtisch erlaubt.

Es wird empfohlen, andere Lehrende oder Tutor_innen als Zeug_innen bzw. Prüfungsaufsicht zuzuschalten.

Das Aufzeichnen der Prüfung (Audio/Video) ist zulässig, wenn Prüfer_in und Kandidat_innen dem vorab zustimmen. Die Zustimmung der Kandidat_innen ist schriftlich (per E-Mail) einzuholen und vor Beginn der Prüfung nochmals mündlich zu bestätigen.

2.5.4 Verfahren bei außergewöhnlichen Vorkommnissen

Wenn die Prüfer_innen den Eindruck haben, dass es zu einem Täuschungsversuch kommt, können die Schritte zur Herstellung einer sicheren Prüfungsumgebung (s.o.) wiederholt werden. Im Zweifel kann die Prüfung abgebrochen werden. Werden während der Prüfung unerlaubte Hilfsmittel verwendet und erlangt der_die Prüfer_in davon Kenntnis, ist die Prüfung abzubrechen und diese ist auf die zulässige Zahl der Prüfungsantritte anzurechnen. Der Prüfungsabbruch und die Gründe sind im Prüfungsprotokoll detailliert zu dokumentieren.

Treten technische Probleme über einen längeren Zeitraum (zum Beispiel schlechte Verbindung oder Ausfall der Verbindung) während der Prüfung auf und liegen diese außerhalb des Einflussbereiches des_der Studierenden, ist die Prüfung entweder abzubrechen, und diese ist nicht auf die zulässige Zahl der Prüfungsantritte anzurechnen, oder wenn die Unterbrechung nur von kurzer Dauer ist, fortzusetzen. Bei einer Fortsetzung ist die zuletzt gestellte Frage zu ersetzen, sofern diese noch nicht beantwortet wurde.

Jedwede Störungen im Ablauf einer Online-Prüfung müssen im Prüfungsprotokoll entsprechend von Art, Umfang und Dauer der Störung protokolliert werden.

3 Unterstützungsangebote für die Entwicklung von Online-Prüfungen


Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an: distancelearning@tuwien.ac.at

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