Versionen im Vergleich

Schlüssel

  • Diese Zeile wurde hinzugefügt.
  • Diese Zeile wurde entfernt.
  • Formatierung wurde geändert.
Sv translation
languagede


Hinweis

Die Informationen auf dieser Seite werden laufend aktualisiert.

Information in English is available at CORONA Information_EN

Neue Informationen

 

Neue Maßnahmen der Regierung veröffentlicht: "...Die Bundesregierung hat kürzlich die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung weiter verschärft: Im Zentrum aller Maßnahmen steht nach wie vor die Reduktion von Sozialkontakten, um das Ausbreiten des Virus möglichst langsam voranschreiten zu lassen bzw. eindämmen zu können.
Das bedeutet, dass der Forschungs- und Lehrbetrieb an Universitäten und Hochschulen bis 30. April weiterhin auf ein Minimum heruntergefahren bleiben bzw. anderweitig abgewickelt werden soll: Die Lehre erfolgt in distance learning..."

Das komplette Schreiben finden Sie hier.

Info
titleNeutrales Semester

Das Semester wird für Studierende als "neutrales Semester" eingestuft. Details finden Sie hier.


Allgemeine Informationen

 

Distance Learning

Seit Mittwoch, 11. März 2020 ist die Präsenzlehre an der TU Wien ausgesetzt, mit Montag, 16. März startet das Distance Learning. Distance Learning (Meldung über das Anfrageformular mind. 2-3 Tage im Voraus) bedeutet, dass keine Lehrveranstaltungen an der TU Wien stattfinden, möglichst viele Inhalte online zur Verfügung gestellt werden und der Lehrbetrieb möglichst umfassend auf Fernlehre umgestellt wird. Als Plattform für die LVA-Abwicklung kommt TUWEL zum Einsatz. Konkrete Unterstützung und weiterführende Informationen werden Lehrenden hier auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

Prüfungsbetrieb

Unter den aktuellen Bedingungen ist es leider nicht möglich die Einhaltung der behördlichen Sicherheitsempfehlungen zu garantieren. Deshalb müssen wir Sie informieren, dass ab Montag, 16.3.2020 sämtliche Prüfungen (auch Bachelor- und Diplomprüfungen, Rigorosen, kommissionelle Prüfungen; schriftlich und mündlich) ABGESAGT und auch sämtliche (Labor)übungen, für die Anwesenheit erforderlich ist, ebenfalls abgesagt sind bzw. unterbrochen werden müssen.

Ersatztermine werden sobald eine Änderung der Gesamtsituation absehbar ist bekannt gegeben.

Für Unterstützung zur Lehrraumkoordination aufgrund notwendiger Umbuchungen, etc. können Sie sich gerne an das Distance Learning Team unter folgendem Formular mind. 2-3 Tag im Voraus wenden.

Prüfungsdurchführung über Videokonferenz

Kommissionelle Abschlussprüfungen und Rigorosen können über das GoToMeeting-Videokonferenzsystem durchgeführt werden. Voraussetzungen sind, dass alle (Kommission und Prüfungskandidat_in) damit einverstanden sind und entsprechende technische Vorkehrungen für eine stabile Leitung gegeben sind. Der gesamte Prüfungsablauf ist genau zu dokumentieren. Auch, wenn die Verbindung ausfällt. Der Ausfall der Verbindung kann einen schweren Mangel bei der Durchführung der Prüfung darstellen und - im Falle einer negativen Beurteilung - zur Aufhebung der Prüfung führen.

Die Prüfung kann auch aufgezeichnet werden (Ton- und Videoaufzeichnung), sofern sämtliche Mitglieder der Kommission und der_die Prüfungskandidat_in damit einverstanden sind (§ 6 Abs. 5 der Hausordnung der TU Wien).

Exkursionsbetrieb

Exkursionen und weitere Lehrveranstaltungen außerhalb der Universität finden nicht statt.

Services Bibliothek

Derzeit sind die Bibliothek als Lernort, Ausleihe und Fernleihe leider geschlossen. Momentan ist aber ein erweiterter Zugriff auf elektronische Zeitschriften, Bücher und Lehrbücher möglich.

Alle Details und laufende Updates


Panel

Informationen für Studierende

Lehr-/Lernräume

inkl. Bibliothek

  • Die Hörsäle sind geschlossen.
  • Die Bibliothek ist geschlossen.
  • Die Lernräume sind geschlossen.
  • Die Seminarräume sind geschlossen.
  • Die Laborräume sind geschlossen.

TUWEL

Ab Montag, 16. März 2020 finden Sie zu jeder LVA in TISS einen korrespondierenden Kurs in TUWEL.

Fragen zum Studien- und Universitätsbetrieb

können Sie an coronainfo@tuwien.ac.at richten.

TU Wien Bibliothek

Lehrbücher, Literatur, Ausleihe

: Alle Details zum elektronischen Zugriff auf Literatur und Updates aus der Bibliothek


Panel
borderStylesolid

Informationen für Lehrende

Das Teaching Support Center (TSC) und das zentrale Lehr- und Lernressourcenmanagement stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. 

TUWEL

Zur Unterstützung Ihrer Lehre bieten wir Ihnen die Onlineplattform TUWEL. Für Ihre Fragen haben wir Ihnen im Folgenden wichtige Informationen und Links zusammengetragen. 

Details zu häufige Fragen und Antworten finden Sie auf dieser Unterseite zu TUWEL.

Teaching Support Center - Online Office Hours

Als spezielles Service des Teaching Support Centers möchten wir Lehrenden testweise eine einstündige TSC Office Hour anbieten. Während dieser Office Hour können Fragen zu Themen wie TUWEL, LectureTube, TU Connect und sonstigen Services des Teaching Support Centers besprochen werden. Um so vielen Personen wie möglich die Option zu geben teil zu nehmen, werden die TSC Office Hours zu folgenden Zeiten stattfinden: 

  • Mi, 01.04. 12:00-13:00 über Zoom (online)
  • Do, 02.04. 16:00-17:00 über Zoom (online)
  • Fr, 03.04. 12:00-13:00 über Zoom (online)

TSC Online Office Hours zu Ostern:

  • Di, 07.04. 16:00-17:00 über Zoom (online)
  • Do, 09.04. 16:00-17:00 über Zoom (online)
  • Di, 14.04. 16:00-17:00 über Zoom (online)
  • Do, 16.04. 16:00-17:00 über Zoom (online)

Distance Learning mit TUWEL - Webinar für Lehrende

TUWEL Expert*innen des Teaching Support Centers führen in zwei Online Sessions vor, wie Lehreinheiten aus der Präsenz in digitale Formate gebracht werden können. Termine:

Distance Learning Konzepten

Häufig von Lehrenden angefragten e-Learning Lösungen zu digitalen Lern- und Lehrszenarien sammeln wir für Sie auf dieser Unterseite.


Lehrraumkoordination

Für Unterstützung zur Lehrraumkoordination aufgrund notwendiger Umbuchungen, etc. können Sie sich gerne an das Distance Learning Team unter folgendem Formular mindestens 2-3 Tage im Voraus wenden.


Lecture Tube

Das Teaching Support Center bietet mit LectureTube eine Plattform zur Aufzeichnung und/oder Live-Übertragung von Lehr­veranstaltungen und Video On Demand.

Die Videos können einzeln oder als Serien innerhalb eines Kurses, TU-weit oder weltweit verfügbar gemacht werden.

Die Aufzeichnung erfolgt - nach der Programmierung durch das Teaching Support Center - zu den angeforderten Zeiten, ohne dass eine weitere Nutzerinteraktion im Hörsaal notwendig ist.


Details zu häufige Fragen und Antworten finden Sie auf dieser Unterseite zu LectureTube.


Weitere Online Meeting Tools

Das Angebot an Online Meeting Tools wird gerade erweitert.


TU Wien Bibliothek

Lehrbücher, Literatur, Ausleihe

: Momentan bieten wir z. B. erweiterten Zugriff auf Lehrbücher.

Alle Details zum elektronischen Zugriff auf Literatur und Updates aus der Bibliothek


Panel

Informationen für Forscher_innen und Leiter_innen von Drittmittelprojekten

Durch die Maßnahmen der Bundesregierung im Rahmen der COVID19-Eindämmung informieren wir Sie hier über Änderungen und Adaptierungen bei der Antragstellung, Abwicklung und dem Abschluss von Drittmittelprojekten. Diese Änderungen passieren mitunter recht kurzfristig, wir sind bemüht diese Informationen immer tagesaktuell zu halten. Bei Fragen, die untenstehend nicht abgedeckt sind, kontaktieren Sie uns – wir sind für Sie un unseren Homeoffices verfügbar. Die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie unter den einzelnen Project Life Cycle-Phasen.

Pre-Project Phase

Bei Fragen wenden Sie sich je nach Themengebiet an:

Deadlines

  • Nationale Förderprogramme
    Der Einreichzeitraum der meisten momentan offenen Programme nationaler Fördergeber wurde verlängert, dementsprechend wurden auch die TUW-internen Deadlines (bei den entsprechenden Programmen) adaptiert – tagesaktuelle Details dazu finden Sie unter der "Förderinfo" der FG Förderberatung und Wirtschaftskooperationen, FB Forschungs- und Transfersupport in der jeweiligen Programmbeschreibung (Login erforderlich).

  • Europäische und internationale Förderprogramme
    Bei Horizon 2020 Programmen werden die Call-Deadlines teilweise nach hinten verschoben. Die genauen neuen Fristen für jeden Call und jedes Topic werden auf den jeweiligen Ausschreibungsseiten im Funding & Tenders Portal genannt.
    Aktuell hat die Europäische Kommission die Einreichfristen für die meisten "Horizon 2020"-Aufrufe mit ursprünglichen Fristen vor dem 15. April 2020 mindestens bis zu diesem Datum verlängert. Weitere Informationen zu aktuellen Änderungen der Call-Deadlines finden Sie ebenfalls auf der FAQ Seite des Funding & Tenders Portal.
    Der Collection Day für den Open Call von COST (European Cooperation in Science and Technology, OC-2020-1) wurde verschoben und endet nun am 29. Oktober 2020. Informationen zu Maßnahmen von COST in  Zusammenhang mit COVID-19 finden Sie hier.
  • Internationale Programme
    Wir empfehlen Ihnen, sich möglichst früh über die jeweiligen Websites der Fördergeber zu informieren, da die Änderungen der Einreichbestimmungen bzw. Deadlines durch die unterschiedlichen Maßnahmen der Länder bei der Bekämpfung von Covid-19 nicht vorhergesagt werden können. Allfällige Verschiebungen von Einreichfristen sind dem jeweiligen Einreichportal zu entnehmen. Bei US-Bundesförderungen beispielsweise unter https://www.grants.gov/

Einreichung

  • Nationale Förderprogramme
    Das Prozedere für Unterschriften bei Anträgen, sofern schon bei der Einreichung notwendig, ändert sich nicht.
    Beim FWF (z.B. bei "ad-personam Projekten") kann die Unterschrift ebenfalls eingescannt oder mittels elektronischer Signatur erfolgen. Im Falle einer gescannten oder einer gänzlich fehlenden Unterschrift können die Originalunterschriften zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden, müssen aber bis spätestens zur Entscheidung (vor der jeweiligen Kuratoriumssitzung) beim FWF vorliegen.

  • Europäische und internationale Förderprogramme
    Das Prozedere bei der Einreichung von Anträgen für europäische Förderprogramme, die über das Funding und Tenderportal abgewickelt werden, ändert sich aus heutiger Sicht nicht, nähere Informationen finden Sie hier.
    Im Bereich der internationalen Forschungsförderungsinitiativen können wir keine aktuell gültigen Informationen zur Verfügung stellen, daher empfehlen wir Ihnen, sich möglichst früh auf den jeweiligen Websites der Fördergeber zu informieren.

  • Auftragsforschung
    Bevor Sie einen Vertrag/Anbot mit einem Unternehmen unterzeichnen
    (unabhängig von der Projektsumme), überlegen Sie sich bitte, ob Sie mit den derzeit zur Verfügung stehenden Mitteln tatsächlich in der Lage sind, das Projekt professionell und im zeitlichen Rahmen durchzuführen und kontaktieren Sie bitte im Zweifelsfall die Kolleg_innen vom Vertragsbereich. Diese werden Sie über die aktuellen Risiken informieren und mit Ihnen das für Ihren Fall passende rechtliche Prozedere erarbeiten.

Project Phase

Bei Fragen wenden Sie sich je nach Themengebiet an:

Bewilligung

  • nationale Förderprogramme
    Die Entscheidungsgremien tagen wie geplant virtuell – die Antragssteller_innen, deren Projekte bewilligt wurden, erhalten den Förderungsvertrag in gewohnter Weise. Es kann aber derzeit zu Verzögerungen kommen. Die FFG arbeitet derzeit an der elektronischen Vertragsunterzeichnung.

  • Europäische und internationale Förderprogramme
    Beim Prozedere der Abwicklung von Bewilligungen für europäische Förderprogramme, die über das Funding und Tenderportal abgewickelt werden, ändert sich aus heutiger Sicht nichts, nähere Informationen finden Sie online
    Im Bereich der internationalen Forschungsförderungsinitiativenkönnen wir keine aktuell gültigen Informationen zur Verfügung stellen, daher empfehlen wir Ihnen, sich möglichst früh auf den jeweiligen Websites der Fördergeber zu informieren. Änderungen im Bewilligungsprozesses aufgrund der Maßnahmen der Länder bei der Bekämpfung von Covid-19 sind nicht vorhersehbar.
    In der Grant Preparation Phase kann "Covid-19" in Konsortialverträge aufgenommen werden, mit Verweis auf Art 51 (höhere Gewalt). Die Europäische Kommission stellt dazu fest, dass „Coronavirus may be considered force majeure…..“. In  diesem Zusammenhang gibt es Empfehlungen, die Project Review Meetings aufzuschieben. Die Reporting Deadlines bleiben aber häufig aufrecht.

  • Informationen für Evaluatoren in H2020: 
    Wenn Sie als Evaluator eines H2020 Projektes tätig sind gelten für Sie aufgrund des COVID-19 Ausbruchs folgende Änderungen: Bis auf weiteres werden alle Evaluierungen per Video- oder Web-Konferenz durchgeführt. Alle unter Vertrag genommenen Expert_innen erhalten weitere Anweisungen vom Koordinator der Aufforderung oder von den Dienststellen der EU. Eine Änderung ihres Vertrags ist nicht erforderlich. Nähere Informationen  finden Sie hier.

Projektverlängerung

  • Nationale Förderprogramme
    FWF: Es können wie bisher kostenneutrale Verlängerungen vorgenommen werden, statt der bisher möglichen 12 Monate nun kostenneutral um bis zu 18 Monate verlängert werden, wenn dies dem FWF rechtzeitig, d. h. jedenfalls vor Vertragsende, mitgeteilt wird. Das gilt für alle zum Stichtag 31. März 2020 laufenden FWF-Projekte. 
    In akuten Fällen, in denen das laufende Forschungsprojekt längerfristig nicht weitergeführt werden kann und in seiner Realisierung gefährdet ist, nehmen Sie bitte mit der/dem verantwortlichen Projektbetreuer_innen per E-Mail Kontakt auf und informieren Sie sie/ihn über einen möglicherweise nötigen höheren Bedarf an finanziellen Mitteln und/oder Zeit. Es werden im Rahmen der Möglichkeiten auch finanzwirksame Maßnahmen gesetzt, um im Sinne der Forschung gute Lösungen zu finden. Insbesondere für Doktorand/inn/en und für Schrödinger-Stipendiat/innen bietet der FWF bei Härtefällen rasche Lösungsvorschläge an. 
    FFG: Kosteneutrale Verlängerungen sind bei der FFG nach Rücksprache mit den Projektbetreuer_innen möglich.

  • Europäische und internationale Förderprogramme
    Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass Projekte „suspended“ oder „terminated“ werden können, unter Bezugnahme auf das Grant Agreement. Die Prüfung ist jeweils einzelfallbezogen. Wenden Sie sich hierzu an ihre jeweiligen Project Officer bzw. an ihre Ansprechpartner beim EIFS.

Personalkosten bei Dienstverhinderung

Es finden laufend Gespräche mit den Vertretungen der uniko, der Fördergeber und der Ministerien statt, bei denen an einer österreichweiten Lösung gearbeitet wird. Updates folgen hoffentlich in Kürze.

  • Nationale Förderprogramme
    FWF: Personalkosten für dienstverhinderte Personen bzw. Personen, die nachweislich aufgrund der derzeitigen Maßnahmen der Regierung nicht an ihrem Forschungsprojekt weiterarbeiten können, sind selbstverständlich über FWF-Mittel abrechenbar. 
    Ergeben sich bereits jetzt absehbare Zeitverzögerungen im Projektverlauf können wie bisher kostenneutrale Verlängerungen im FWF vorgenommen werden. Der FWF ist rechtzeitig (vor Ablauf der im Vertrag genannten Laufzeit) darüber zu informieren.
    Darüber hinausgehende notwendige, kostenneutrale Verlängerungen aufgrund der derzeitigen Situation sind beim FWF zu beantragen. Bitte nehmen Sie als Projektleitung im Einzelfall und bei Bedarf mit den Projektbetreuer_innen Kontakt auf. Nehmen Sie, wenn es um die Verlängerung von Mitarbeiter/inne/n oder Stellen im Rahmen einer Selbstantragstellung geht, zusätzlich mit der Personalverwaltung Ihrer Forschungsstätte Kontakt auf, damit Sie allfällige Schwierigkeiten (z.B. hinsichtlich der Kettenvertragsregelung) vermeiden können. 
    FFG: Alle Forschungsarbeiten, die im Zusammenhang mit dem Projekt im HomeOffice anfallen und erledigt werden können, sind in gewohnter Weise in den Timesheets zu erfassen. Für Labortätigkeiten wurde eine entsprechende Anfrage schon gestellt – die Antwort sollte in Kürze erfolgen. 

  • Europäische und internationale Förderprogramme
    Der EU NCP (National Contact Point) rät dazu, dass bei Projekten, in welchen die Labortätigkeit / Forschungstätigkeit nicht möglich ist, unbedingt mit dem jeweiligen Project Officer Kontakt aufgenommen und im konkreten Einzelfall geklärt wird, ob und welche Stunden während dieser Umstände in den Timesheets erfasst und später abgerechnet werden können. Der EU NCP hat auch eine allgemeine Anfrage diesbezüglich an die Europäische Kommission gestellt. Die Antwort dazu ist noch ausständig und wird, sobald sie vorliegt auf der Website des NCP veröffentlicht bzw. verlinkt.
  • Auftragsforschung
    Bitte stimmen Sie sich zeitnah mit dem Auftraggeber/Unternehmenspartner ab, und besprechen Sie den adaptierten Zeitplan.

Sach- und Reisekosten

  • Nationale Förderprogramme
    FWF: 
    Nicht rückerstattete Sachkosten für stornierte projektspezifische Reisen sind förderbar. Eine entsprechende Dokumentation durch die Projektleitung inklusive aller Rechnungen ist nötig. Innerhalb des Globalbudgets ist eine flexible Verwendung der Mittel ohnehin gewährleistet. 
    Umgang mit Reiseverboten oder Rückreisen in den Mobilitätsprogrammen 
    Der FWF ersucht alle betroffenen Stipendiat_innen sowie Stelleninhaber_innen um direkte Kontaktaufnahme mit den zuständigen Projektbetreuer_innen, um auf Basis der individuellen Situation Lösungen anbieten zu können. Auf verzögerte Projektantritte wird der FWF möglichst unkompliziert und großzügig reagieren, ebenso wie bei kostenneutralen Verlängerungen und Projektunterbrechungen. 


  • Europäische und internationale Förderprogramme
    H2020 Reisekosten für nicht angetretene Reise – Klausel über höhere Gewalt" in der Horizont-2020-Zuschussvereinbarung im Zusammenhang mit dem COVID-19-Ausbruch: 
    Artikel 51 der H2020-MGA legt die Bedingungen fest, unter denen die Klausel für höhere Gewalt angewendet werden kann. "Höhere Gewalt" bezieht sich auf ein außergewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis oder eine Situation, die sich der Kontrolle der Begünstigten entzieht und sie an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen der Maßnahme hindert.
    Tritt eine solche Situation ein, müssen die Begünstigten unverzüglich die Kommission/Agentur/Finanzierungsstelle informieren, die von Fall zu Fall die mögliche Anwendung der Vorschriften über höhere Gewalt prüft. Darüber hinaus müssen die Begünstigten unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den durch höhere Gewalt verursachten Schaden zu begrenzen (z.B. versuchen, das Flugticket zu stornieren, die Rückerstattung von der Annullierungsversicherung (falls zutreffend) zu fordern).
    Kosten sind förderfähig, wenn sie die allgemeinen Förderbedingungen gemäß Artikel 6 H2020 MGA erfüllen, wie alle anderen im Rahmen der Aktion anfallenden Kosten. Wenn z.B. ein Treffen/eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden kann, können die Reise- und Unterbringungskosten dennoch der Aktion H2020 zugerechnet werden, wenn sie die Bedingungen für die Kostenerstattung erfüllen, auch wenn der Empfänger nicht gereist ist und nicht an dem Treffen/der Veranstaltung teilgenommen hat. Wenn höhere Gewalt zusätzliche Kosten für die Durchführung der Maßnahme nach sich zieht, können diese Kosten gegebenenfalls für die Durchführung der Maßnahme förderfähig sein (z.B. wenn eine abgesagte Konferenz zu einem späteren Zeitpunkt neu organisiert wird). Der maximale Zuschussbetrag kann jedoch nicht erhöht werden. Weitere Informationen finden Sie hier .  

    Erasmus+: Die OeAD hat eine Informationsseite zur Verfügung gestellt. Kosten wie Stornogebühren können mit Verweis auf "höhere Gewalt" geltend gemacht werden.

Abrechnung, laufende Finanzberichte

  • Nationale Förderprogramme
    FWF: Die Frist für die anstehenden Jahresabrechnungen wird von 30. April 2020 bis 30. Juni 2020 verlängert. 
    Die Revisionsabteilung des FWF rät den Projektleiter_innen, die Jahresabrechnungen in gewohnter Weise und Form, nur entsprechend später, abzugeben und nicht andere Formen der Übermittlung zu wählen.
    FFG: Prüfungen vor Ort werden durch Übersendung von Unterlagen abgewickelt oder remote durchgeführt, sofern das für den Fördernehmer_innen möglich ist. 
    Jene Projekte, die Vor-Ort geprüft worden wären, werden remote durchgeführt. Neben der Projektleitung wird auch der Fachbereich Projektcontrolling- und -support informiert. Die im Zuge der Prüfung von der FFG angeforderten Unterlagen sind über den FFG eCall einzureichen. Jahreslohnkonten, Stundensatz-Berechnung und andere zentral verfügbare Unterlagen werden vom Projektcontrolling zur Verfügung gestellt.
    Wenn eine anstehende Abgabefrist, wegen nicht zugänglicher Unterlagen nicht eingehalten werden kann, ist die FFG über den eCall darüber zu informieren.
    OeNB: Die OeNB bemüht sich bei allen anderen Fragen um kulante Lösungen.
  • Europäische und internationale Förderprogramme
    EU-Projekte: Die anstehenden Audits können seitens des Fachbereichs Projektcontrolling und -support, sowie seitens des Wirtschaftsprüfers  in gewohnter Weise durchgeführt werden können.
    Es werden keine Dokumente in Papierform benötigt. Dem Wirtschaftsprüfer werden alle Unterlagen vom Fachbereich Projektcontrolling und -support über eine gemeinsame Cloud übermittelt. Die Einsicht und Kontrolle von Rechnungen und Belegen wird dem Wirtschaftsprüfer über einen eigenen TUinsight-Bericht ermöglicht.

  • Auftragsforschung
    Bitte stimmen Sie sich zeitnah mit dem Auftraggeber/Unternehmenspartner ab, und besprechen Sie den adaptierten Zeitplan bzw. diskutieren Sie die Möglichkeit von Projektverlängerungen.

Post-Project Phase

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an projektcontrolling@tuwien.ac.at

  • Nationale Förderprogramme
    FWF: 
    Die Frist für die anstehenden Endabrechnungen wird von 30. April 2020 bis 30. Juni 2020 verlängert. Die Revisionsabteilung des FWF rät den Projektleiter_innen, die Endabrechnungen in gewohnter Weise und Form, nur entsprechend später, abzugeben und nicht andere Formen der Übermittlung zu wählen.
    FFG: Prüfungen vor Ort werden durch Übersendung von Unterlagen abgewickelt oder remote durchgeführt, sofern das für den Fördernehmer_innen möglich ist. 
    Jene Projekte, die Vor-Ort geprüft worden wären, werden remote durchgeführt. Neben der Projektleitung wird auch der Fachbereich Projektcontrolling- und -support informiert. Die im Zuge der Prüfung von der FFG angeforderten Unterlagen sind über den FFG eCall einzureichen. Jahreslohnkonten, Stundensatz-Berechnung und andere zentral verfügbare Unterlagen werden vom Projektcontrolling zur Verfügung gestellt.
    Wenn eine anstehende Abgabefrist, wegen nicht zugänglicher Unterlagen nicht eingehalten werden kann, ist die FFG über den eCall darüber zu informieren.
  • Europäische und internationale Förderprogramme
    EU-Projekte: Die anstehenden Audits können seitens des Fachbereichs Projektcontrolling und -support, sowie seitens des Wirtschaftsprüfers  in gewohnter Weise durchgeführt werden können.
    Es werden keine Dokumente in Papierform benötigt. Dem Wirtschaftprüfer werden alle Unterlagen vom Fachbereich Projektcontrolling und -support über eine gemeinsame Cloud übermittelt. Die Einsicht und Kontrolle von Rechnungen und Belegen wird dem Wirtschaftsprüfer über einen eigenen TUinsight-Bericht ermöglicht.

zu den jeweiligen „Corona-Info-Seiten“ der Fördergeber

FWF: https://www.fwf.ac.at/de/forschungsfoerderung/faq/faq-zu-corona/
FFG: https://www.ffg.at/presse/ffg-covid-wir-sind-und-bleiben-aktiv
WWTF: https://wwtf.at/news/news/O9723/detail/#O9723
OeNB: Die aktuelle Einreichdeadline wurde von Mittwoch 25. März 2020, 12:00 Uhr auf Montag, 30. März 2020, 12:00 Uhr verschoben. Die OeNB bemüht sich bei allen anderen Fragen um kulante Lösungen.
OeAD: https://oead.at/de/der-oead/informationen-zum-coronavirus/
EU-Programme: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/support/faq;type=1;categories=;programme=H2020;actions=;keyword=COVID-19%20outbreak sowie https://www.ffg.at/europa/recht-finanzen/coronavirus_h2020
COST: https://www.cost.eu/who-we-are/about-cost/coronavirus-covid-19/


Auf dieser Seite

Inhalt
maxLevel4
excludeAuf dieser Seite|Quicklinks|Räume


Räume

Hörsäle 

Status
subtletrue
colourRed
titleclosed

Bibliothek 

Status
subtletrue
colourRed
titleclosed

Lernräume 

Status
subtletrue
colourRed
titleclosed

Seminarräume

Status
subtletrue
colourRed
titleclosed

Laborräume

Status
subtletrue
colourRed
titleclosed




...