- Created by Michaela Dereani, last modified by Marianne Rudigier on 14.09.2020
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Die Gesundheit aller Angehörigen der TU Wien ist eines unserer zentralsten Anliegen, denn sie gewährleistet die Aufrechterhaltung des Forschungs- und Lehrbetriebs. Daher werden mit dem Start des Wintersemesters 2020/2021 bzgl. Zutritt zu den Gebäuden der TU Wien Maßnahmen umgesetzt, die die Kontaktrückverfolgung erleichtern und bei Vorliegen eines Covid-19 (Verdachts-)Falles schnelles, abgestimmtes und sinnvolles Handeln ermöglichen. Ausmaß und Umfang dieses Kontaktpersonenmanagements sind unabhängig vom jeweils für Wien geltenden Ampelstatus, da auch bei Status "grün" ein Covid-19 Fall an der TU Wien auftreten kann und gewährleistet sein muss, dass eine schnelle Kontaktrückverfolgung gewährleistet ist.
Um bei Vorliegen einer Covid-19 Erkrankung oder eines Verdachtsfalles mögliche Kontaktpersonen umgehend veständigen zu können, wird an der TU Wien der Gebäudezutritt für alle Personen aufgezeichnet. Die Zutrittskontrolle erfolgt bei den jeweiligen Haupteingängen der Gebäude an der Portierloge. Ist es, z.B. auf Grund baulicher Gegebenheiten möglich, einen anderen Eingang zu benutzen, bitten wir Sie, sich dennoch zur Portierloge zu begeben, um sich dort zu registrieren. Zur Registrierung wird für jede Person ein QR-Code gescannt, den jede Person mit TUNET-Account in TISS abrufen kann.
Für Mitarbeiter_innen gilt:
Es gibt keine Zutrittsbeschränkungen, wobei die Zutritte aber - mittels QR-Code Scan in TISS - erfasst werden.
Um zu einem gültigen QR-Code zu kommen, loggen Sie sich in TISS ein....
Studierende:
Informationen zum Zutritt für Studierende finden Sie unter folgendem Link:
Um ein Gebäude betreten zu dürfen, muss einer der folgenden Gründe vorliegen:
Anmeldung zu einer PräsenzlehrveranstaltungAnmeldung zu Gruppen- und PrüfungesterminenBesuch einer SprechstundeBesuch der StudienabteilungNutzung eines LernraumesNutzung der Bibliothek...sonstige Gründe
Bei der Registrierung muss ein Halbtag ausgewählt werden, sowie entweder eine Zieloerson, eine Zielorganisationseinheit oder ein Zielraum
Studierende können auf ihrer TISS-Seite mit dem QR-Code ihre aktuellen Zutrittsgründe abrufen. Diese Ansicht steht auch den Protieren zur Verfügung, um Personen unterstützen zu können, wenn sie beispielsweise im falschen Gebäude nach der Studienabteilung suchen und versuchen, dort ihren Code zu scannen.
Für Gäste (alle nicht TU-Angehörige Personen) gilt:
Diese können nur von authentifizierten Mitarbeiter_innen der TU Wien in TISS angelegt werden. Beispielsweise: institute, die eine Firma beauftragen; Büro der Rektorin für Gäste einer Uniratssitzung oder Portiere, die einen vergessenen / verlorenen QR-Code in der Loge ersetzen können.
Für Gäste muss im Besucherportal
- eine Beschreibung des Grunds,
- Vorname/Nachname oder Firmenname und
- eine Kontaktmailadresse angegeben werden.
Darüberhinaus muss ein Halbtag ausgewählt und entweder eine Zielperson, eine Zielorganisationseinheit oder ein Zielraum per Raumcode angegeben werden. Per Checkbox kann definiert werden, ob der generierte QR Code automatisch an die Kontaktmailadresse verschickt werden soll.
Veranstaltungen (TU Wien extern):
Bei Veranstaltungen die von TU Wien externen Personen an der TU Wien organisiert und abgehalten werden brauchen alle Gäste dieser Veranstaltung einen QR Code, um das Gebäude betreten zu können. Die Mitarbeiter_innen des Veranstaltungsservice der TU Wien können eine Veranstaltung im Besucherportal anmelden und erhalten einen QR Code, der dem Veranstalter zu übermitteln ist. Für das Social Tracking ist der jeweilige Veranstalter selbst verantwortlich.
Weitere Informationen zur Abhaltung von Veranstaltungen an der TU Wien finden Sie unter: Aktuelles zu Veranstaltungen an der TU Wien
Wie erfolgen Auswertung und Kontaktaufnahme?
Auswertung: Im Fall einer Erkrankung können über eine TISS Maske die möglichen Kontakte ausgewertet werden. Von wem? Wann ist wer, von wem damit zu beauftragen? Wer erhält die Auswertung?
Dazu kann eine TISS-ID eingegeben oder eine Person über den Namen gefiltert werden. Anhand der TISS-ID werden die Zutritte der letzten X Tage (noch zu definieren) der erkrankten Person gesammelt. Anhand der Zutritte erfolgen folgende Auswertungen:
Studierende:
- Es werden alle LVA-Termine der erkrankten Person herangezogen, für die ein Zutritt vorliegt. Die Teilnehmer_innen dieser Termine werden via E-Mail verständigt.
- Es werden alle Registrierungen über das Besucherportal der erkrankten Person herangezogen, für die ein Zutritt vorliegt.
- Wurde im Portal eine Zielperson ausgewählt, wird diese verständigt.
- Wurde eine Zielorgeinheit ausgewählt, werden alle Personen verständigt, die am gleichen (Halb-?) Tag Zutritt zum Gebäude hatten und entweder auch die Orgeinheit ausgewählt hatten oder eine TISS-Organisationszuordnung im Adressbuch zu der Orgeinheit haben.
- Wurde ein Zielraum angegeben, werden alle Personen verständigt, die am gleichen (Halb-?) Tag Zutritt zum Gebäude hatten und entweder auch die Orgeinheit ausgewählt hatten, die zu dieser Raumnummer gehört, oder eine TISS-Organisationszuordnung im Adressbuch zu der Orgeinheit haben.
Mitarbeiter_innen:
- Es werden alle Mitarbeiter_innen verständigt, die am gleichen (Halb-?) Tag Zutritt zum Gebäude hatten und eine TISS-Organisationszuordnung im Adressbuch zu der Orgeinheit haben.
- Es werden alle Mitarbeiter_innen verständigt, die am gleichen (Halb-?) Tag Zutritt zum Gebäude hatten.
- Es werden alle Studierende und Sonderzutritte verständigt, die am gleichen (Halb-?) Tag die selbe Zielorganisationseinheit oder eine zugehörige Raumnummer im Besucherportal ausgewählt haben und deren Zutritt registriert wurde.
- Wenn die erkrankte Person in der Lehre tätig ist, werden alle Studierende verständigt, die Zutritt zu einer Präsenz-LVA hatten, in der auch die erkrankte Person anwesend war.
Informationen zu arbeitsrechtlichen Fragen bei Vorliegen einer Covid-19 Erkrankung oder eines Covid-19 Verdachtsfalles finden Sie auf der Website der TU Wien unter: https://www.tuwien.at/tu-wien/corona/mitarbeiter-innen/.
Aktuell gültige Gesetzestexte und Empfehlungen von Seiten der Behörden (soll das bleiben?):
Covid-19: Leitfaden für den gesicherten Hochschulbetrieb:
Novelle der COVID-19-Lockerungsverordnung vom 12.09.2020
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_398/BGBLA_2020_II_398.pdfsig
COVID-19-Lockerungsverordnung
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011162
COVID-19-Universitäts- und Hochschulverordnung
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011137
COVID-19-Hochschul-Aufnahmeverordnung
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011179
Epidemiegesetz 1950
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1950/186/P3/NOR40185446?Abfrage=Bundesnormen&Kundmachungsorgan=&I
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