Aktuelle Informationen zu Sicherhheits- und Schutzmaßnahmen entnehmen Sie bitte der Website unter www.tuwien.at/corona.

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Aktuelle Auflagen & Verhaltensregeln

Stand 13.10.2020

Um die Ausbreitung von COVID-19 einzudämmen und Ihre Gesundheit zu wahren bitten wir die nachstehenden Verhaltensregeln bei Veranstaltungen an der TU Wien zu beachten. Bitte kommunizieren Sie die Verhaltensregeln an alle Teilnehmenden. Die Überprüfung der Einhaltung obliegt dem/der Veranstalter/Veranstalterin bzw. dem/der COVID-19 Beauftragten (eine Ansprechperson soll für die Anwesenden eindeutig gekennzeichnet sein).

Für Veranstaltungen mit über sechs Personen in geschlossenen Räumen und mit über 12 Personen im Freien ist ab 1. November 2020 ein Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen.  Außerdem sind diese Veranstaltungen (sofern sie nicht ohnehin der Bewilligungspflicht unterliegen) der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde unter Vorlage des Präventionskonzepts anzuzeigen.

Bitte informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen Auflagen:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011162 (§ 10)

https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html


Anreise

  • Nach Möglichkeit sollten öffentliche Verkehrsmittel gemieden werden (Privat-PKW, Fahrrad, zu Fuß).


Anmeldung

  • Eingelassen werden nur Personen mit Einladung (Kontrolle durch Veranstalter/Veranstalterin).
  • Es wird empfohlen, ein System zur freiwilligen Erfassung von Anwesenheiten zu führen (z.B. Gästeliste).


Zugang

  • Das Betreten der Gebäude ist nur über die jeweiligen Haupteingänge gestattet.
  • Am Eingang stehen Spender mit Handdesinfektionsmittel bereit (bitte vor dem Eintritt die Hände gründlich desinfizieren).
  • Der Eintritt erfolgt geordnet nacheinander und unter stetem Einhalten des Mindestabstandes von 1 m zu anderen Personen.
  • Um die Besucherströme besser regeln zu können, wird empfohlen Timeslots zu vergeben.
  • Beim Betreten von Veranstaltungsorten in geschlossenen Räumen ist eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.
  • In den Aufzügen ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
  • Es dürfen nur die mit Wegweiseren markierten Zu- und Abgänge zum Raum genutzt werden.


MNS-Masken

  • MNS-Masken sind im Gebäude immer verpflichtend zu tragen. Gesichtsschilder und Kinnvisiere gelten nicht als Mund-Nasen-Schutz.


Veranstaltung

  • Die maximal erlaubte Anzahl an Veranstaltungsteilnehmer_innen ist vom jeweiligen Aufbausetting und der Raumgröße abhängig.
  • Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung notwendig sind, sind in die Höchstzahl nicht einzurechnen.
  • Während der Veranstaltung ist stets der Mindestabstand von 1m einzuhalten. Die Einhaltung des Mindestabstandes wird durch den/die Veranstalter_in gewährleistet.
  • Bei Veranstaltungen ist ein Abstand von mindestens einem Meter gegenüber anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben oder nicht einer gemeinsamen Besuchergruppe angehören, einzuhalten und ein MNS zu tragen.
  • Kann dieser Abstand auf Grund der Anordnungen der Sitzplätze nicht eingehalten werden, sind die jeweils seitlich daneben befindlichen Sitzplätze freizuhalten, sofern nicht durch andere geeignete Schutzmaßnahmen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.
  • Der Ablauf und Aufbau der Veranstaltung sind so zu organisieren, dass teilnehmende Personen möglichst wenig Kontakt zueinander haben und jederzeit genügend Abstand halten können.
  • Die Ausgabe von Werbegeschenken (oder ähnlichem) muss kontaktlos erfolgen (Pinzette oder Ablage auf einem Tisch).


Aufbausetting

  • Zugelassen sind nur die jeweils für den Raum festgelegten Aufbausettings.


Pausen

  • Der Mindestabstand von 1m ist auch in den Umgebungsräumlichkeiten (Foyers, Gänge, Toiletten usw.) jederzeit einzuhalten.
  • Während der Pausen sollen die Fenster geöffnet werden, um den Raum zu lüften.


Veranstaltungsende

  • Nach der Veranstaltung müssen alle Teilnehmenden das Gebäude auf den gekennzeichneten Wegen wieder verlassen.
  • Beim Verlassen des Gebäudes muss der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. Ebenso ist eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.
  • Ein Verweilen/Netzwerken im Raum oder den Begleiträumlichkeiten ist nicht gestattet.


Catering

  • Im Rahmen der Veranstaltungen gilt ein Verbot der Ausgabe von Speisen und Getränken (mit Ausnahme von Wasser), jedoch gibt es davon zwei Ausnahmen:
    • Bei Veranstaltungen, die länger als drei Stunden dauern, gelten die normalen Gastronomieregeln.
    • Wenn es sich um Veranstaltungen handelt, bei denen typischerweise Speisen und Getränke verabreicht werden, dürfen Speisen und Getränke am Sitzplatz verabreicht werden – insofern gibt es hier eine Servierpflicht.
  • Die Konsumation von Speisen und Getränken darf nicht in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle erfolgen.
  • In geschlossenen Räumen ist die Konsumation von Speisen und Getränken nur im Sitzen an Verabreichungsplätzen zulässig.
  • Die Verabreichungsplätze sind so einzurichten, dass zwischen den Personen ein Abstand von mindestens einem Meter besteht.
  • Selbstbedienung ist zulässig, sofern durch besondere hygienische Vorkehrungen das Infektionsrisiko minimiert werden kann.


Reinigung

  • Alle Räume, das genutzte Mobiliar, Oberflächen (Türklinken, Lichtschalter, Aufzugtaster usw.) und die Technik werden vor und nach jeder Veranstaltung gründlich gereinigt und desinfiziert.


Technik

  • Mikrofone und Headsets werden vor jedem Einsatz desinfiziert und dürfen nicht von mehreren Personen parallel genutzt werden.


Proben und Aufführungen von Chören und Musikkapellen

  • Im Amateurbereich dürfen künftig nur noch sechs Personen indoor und 12 Personen outdoor teilnehmen.
  • Im Profibereich besteht die Verpflichtung zur Erstellung eines COVID-19-Präventionskonzepts. Übersteigt die Anzahl der TeilnehmerInnen 50 indoor und 100 outdoor, ist darüber hinaus ein COVID-19-Beauftragter zu bestellen.


Allgemeine Verhaltensregeln

  • Regelmäßiges waschen und/oder desinfizieren der Hände.
  • Husten/Niesen trotz Schutzmaske in die Armbeuge.
  • Verzichten Sie auf Händeschütteln und Umarmungen.



Aufbaupläne der Repräsentationsräume

Stand 14.09.2020

Hier finden Sie Aufbaupläne der Repräsentationsräume nach den aktuellen Abstandsregelungen.

Zusätzlich zum Aufbau im Raum ist es über Live-Streaming auch möglich die Veranstaltung Online zu übertragen.

Kuppelsaal

Begleitraum Kuppel


Festsaal


Boecklsaal

TUtheSky


Seminarraum BA 10A


Kontaktraum


Vortragsraum Bibliothek

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