- Created by Anna Lena Füßl, last modified on 17.02.2021
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(Gültig bis auf Widerruf)
Version 2.0
16.02.2021
Einleitung
Die Distance Learning Phase wird uns auch an der TU Wien im Sommersemester 2021 weiterhin begleiten. Soweit möglich sollen Lehrveranstaltungen und Prüfungen in online Formaten abgewickelt werden – dort wo das nicht möglich ist, muss ein Antrag über das Formular an das Vizerektorat Studium und Lehre/Distance Learning Team gestellt werden. Es dürfen ausschließlich genehmigte Lehrveranstaltungs- und Prüfungstermine vor Ort abgehalten und durchgeführt werden. Für diese speziellen Präsenztermine muss ein striktes Regelwerk implementiert werden, um die Durchführung unter Einhaltung aller Vorgaben gewährleisten zu können.
Dieses Dokument soll den grundlegenden Prozess beschreiben sowie Lehrenden und Studierenden als Unterstützung in der Planung und Durchführung von Präsenzterminen dienen.
Grundsätzlich gilt
Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die zu Teilen oder zur Gänze in Präsenz abgehalten werden müssen, müssen über das Formular des Vizerektorats Studium und Lehre einen Antrag stellen. Nur mit Genehmigung des Vizerektorats Studium und Lehre/Distance Learning Team dürfen Lehrveranstaltungen vollständig oder teilweise in Präsenz gehalten werden.
Folgender Ablauf ist einzuhalten
- Alle Lehrveranstaltungen und Prüfungen müssen, wenn möglich, wieder in einem Distance Learning Format abgehalten werden.
- Die Pflichtlehrveranstaltungen des ersten Studienjahres müssen ebenfalls online durchgeführt werden
- Sollte ein Umstieg auf Distance Learning nicht möglich sein, muss über unser Formular ein Antrag auf Präsenz angesucht werden.
- Folgende Ausnahmen benötigen keine Genehmigung über das Formular:
- LU mit entsprechendem Sicherheitskonzept
- PR mit entsprechendem Sicherheitskonzept
- Nur wenn die obenstehenden Punkte erfolgt sind, wird vom zentralen Lehr- und Lernraummanagement auch eine Raumbuchungsbestätigung erfolgen.
- Es dürfen nur die blauen Plätze in den Hörsälen (blaue Bestuhlung lt. Rauminformation in colab) besetzt werden.
Termine in zentralen Lehrräumen dürfen nur stattfinden, wenn nach dem vorhergehenden Termin mindestens 60 Minuten Reinigungszeit eingeplant wurden, um den geordneten Zutritt und Abgang der Studierenden sowie die Lüftung und Reinigung der Räume gewährleisten zu können. Dies erfolgt mit Buchung eines grauen Termins mit dem Titel „Reinigung".
Hörsaalkapazitäten
Auf der coLAB Seite Rauminformation sind für alle zur Buchung freigegebenen Hörsäle die angepassten Kapazitätspläne hinterlegt. Die dort angegebenen Kapazitäten sind unbedingt einzuhalten, ebenso die darin eingezeichnete Sitzordnung. Es dürfen bis voraussichtlich Ende Sommersemester 2021 ausschließlich Räumlichkeiten, bei welchen der Punkt "Verschärfte Sicherheitsmaßnahmen (blau)" befüllt wurde, für die Abhaltung von Präsenzterminen gebucht werden
Beispiel für Besetzungspläne anhand HS8 Heinz Parkus
Beispiel der Rauminformationsseite anhand HS8 Heinz Parkus:
Beispiel für Besetzungspläne anhand HS8 Heinz Parkus:
Die dunkelgrün markierten Plätze werden direkt im Hörsaal blau gekennzeichnet und durchnummeriert. Es dürfen ausschließlich die eingezeichneten Plätze bei Prüfungen besetzt werden um den Sicherheitsabstand entsprechend gewährleisten zu können.
Präsenzprüfungsplätze (parallel zu Online Prüfungen)
Laut der neuen Richtlinie zum Online Prüfen gilt eine neue Regelung für Präsenzprüfungsplätze.
Diese besagt:
(…) "Studierende, die für die Teilnahme an der Prüfung z.B. nicht über die erforderlichen technischen oder räumlichen Voraussetzungen verfügen, können nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Ressourcen die Prüfung persönlich in Räumlichkeiten und mit der Infrastruktur der TU Wien unter persönlicher Aufsicht absolvieren. Die Studierenden haben diesen Bedarf im Rahmen der Prüfungsanmeldung den Prüfer_innen mitzuteilen. (…)"
Das bedeutet, dass der Prozess für Präsenzprüfungsplätze nun entsprechend angepasst wurde:
- Studierende melden bei den Prüfer_innen Bedarf zu Präsenzplatz
- Prüfer_innen melden via Präsenzformular an Distance Learning Team den Bedarf mit der Begründung „Parallelprüfungsplatz", damit klar ist, dass es sich nicht um eine reine Präsenzprüfung handelt und reserviert den Raum wie gewohnt via TISS. Nicht vergessen: vor jedem Termin muss eine Reinigungszeit mit mind. 60 Minuten eingebucht werden (Titel „Reinigung"), damit der Prozess zur Reinigungskoordination angestoßen wird.)
- Distance Learning Team bestätigt Antrag und informiert das zentrale Lehr- und Lernraummanagement, damit eine Raumbuchungsbestätigung erteilt wird.
- Raum ist bestätigt, Reinigung ist koordiniert und die parallele Präsenzprüfung kann stattfinden
Zutritt und Aufenthalt in TU Gebäuden bei Präsenzprüfungen
Ab dem Betreten bis zum Verlassen des Gebäudes ist eine FFP2 Maske zu tragen. Die Maske muss auch während der Prüfung getragen werden. An allen nutzbaren Eingängen wurden Möglichkeiten zur Handdesinfektion geschaffen und diese müssen direkt nach dem Eintritt auch genutzt werden ebenso wie die Registrierung via QR Code unbedingt erforderlich ist (auch in den Hörsälen ist eine QR-Code Registrierung erforderlich). Dabei ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 2 m stets einzuhalten. Die nutzbaren Eingänge zum Gebäude und der Hörsäle werden ebenfalls unter dem oben angegebenen Colab-Link bereitgestellt. Nach dem Betreten des Gebäudes und der erfolgten Desinfektion werden die Studierenden über Leitsysteme in die Hörsäle geführt. Für jede Prüfung wird anhand der QR-Code Registrierung im Hörsaal zur Kontaktnachverfolgung ein Sitzplan erstellt werden.
Freiwillige Testung bei Betreten der Gebäude
Um einen zusätzlichen Beitrag zur Senkung des Infektionsrisikos zu leisten, können auch Prüfer_innen und Lehrveranstaltungsleiter_innen ab Februar 2021 leicht handhabbare Antigen-Selbsttests für sich und die Studierenden bei der Portierloge hinterlegen lassen. Dazu ist folgender Ablauf einzuhalten:
- Der_die Lehrveranstaltungleiter_in gibt den genauen Bedarf der Anzahl (inklusive Lehrveranstaltungstitel und Namen der Teilnehmer_innen) an gut@gut.tuwien.ac.at bekannt.
- Die Antigen-Selbsttests werden bei den Sicherheitslogen hinterlegt und können von den Studierenden drei Tage vor Prüfungstermin von Montag bis Freitag, zwischen 08:00 – 12:00 Uhr abgeholt und mit nach Hause genommen werden.
- Wir empfehlen eine Abholung zwei bis drei Tage im Voraus, damit die Testung dann zu Hause direkt vor dem Weg zur Prüfung erfolgen kann.
- Bitte beachten Sie jedoch, dass das Testen keine der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen außer Kraft setzt. Maskenpflicht und das Einhalten des Sicherheitsabstands sind auch nach einem negativen Selbsttest einzuhalten. Bei einem positiven Selbsttest beachten Sie bitte den Meldeprozess.
Meldepflicht bei Verdachtsfällen oder Infektionen für Mitarbeiter_innen und Studierende
Die bisherige Vorgehensweise wird beibehalten:
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