Wo muss die Sitznummer der Studierenden bei Präsenzprüfungen dokumentiert werden? Ist es erlaubt diese auf den Prüfungsbogen einzutragen?


Es ist den Lehrenden überlassen, die Dokumentation der Sitzplatznummer in geeigneter Weise vorzunehmen.

Die Sitznummer kann auf dem Prüfungsbogen selbst vermerkt werden, oder wie im Leitfaden empfohlen in einer Anmeldeliste eingetragen werden.

Wichtig ist dabei, dass diese korrekt vermerkt wird, damit im Bedarfsfall nachvollziehbar ist, wer auf welchen Platz gesessen ist.


Die Nummerierung der Sitzplätze im Hörsaal entspricht der Nummerierung in den Besetzungsplänen auf der Rauminformationsseite. Es dürfen zurzeit nur die blauen Plätze in den Hörsälen (blaue Bestuhlung) besetzt werden.



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