Wann darf eine mündliche Prüfung in Präsenz durchgeführt werden?


Grundsätzlich sind alle Lehrenden und Studierenden angehalten mündliche Prüfungen online durchzuführen.

In Ausnahmefällen, in denen dies z.B. aufgrund fehlender Infrastruktur nicht möglich ist, muss über unser Formular ein Antrag auf Präsenz angesucht werden.

Werden mündliche Prüfungen im Ausnahmefall in Präsenz abgehalten, so müssen mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden, die Tischfläsche muss desinfiziert werden, der Raum muss stündlich gelüftet werden und die FFP2 Maske muss getragen werden.


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