Prüfungen

Wiederholung von negativen Prüfungen

(2024-03)

kurz/grob:

Auszug der Satzung der TU Wien: Studienrechtliche Bestimmungen § 21:

Prüfungen in Form eines einzigen Prüfungsvorgangs betrifft (in der Regel) Vorlesungen (VO) - auch Vorlesungsprüfungen mit schriftlichem und mündlichen Prüfungsteil wird als eine Prüfungsvorgang gezählt.
Übungen (UE), Vorlesung mit integrierten Übungen (VU) und Seminare sind (in der Regel) Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter bei denen die Beurteilung anhand von zumindest zwei Teilleistungen erfolgt. Die folgenden zwei Absätze sind insbesondere für UE/VU zutreffend:

Laut Universitätsgesetz 2002, § 77 (3) kann auf Antrag der/des Studierenden auch die zweite Wiederholungsprüfung kommissionell sein.

Die Anmeldung für kommissionelle Prüfungen erfolgt (jedenfalls in der Fakultät für Mathematik und Geoinformation) am zuständigen Dekanat (Dekanatszentrum Freihaus)

Wiederholung von positiven Prüfungen

(2024-03)

Auszug aus Universitätsgesetz 2002, § 77 (1):

Achtung: Auch wenn die Wiederholung der Prüfung schlechter oder überhaupt negativ ausfällt, ist die vorherige positive Note null und nichtig! Es zählt nach der Wiederholung der Prüfung nur die Note der Wiederholungsprüfung.

Kommissionelle Prüfungen

(2024-03)

Nach 3 negativen Zeugnissen in einem Fach versendet TISS eine entsprechende Info/Warnung an den Studierenden, an die Prüfer, den zuständigen Studiendekan sowie die Studien- und Prüfungsabteilung. Darüber hinaus sollte im TISS die Anmeldung zur 3. (bzw. ggf. 4.) Wiederholungsprüfung für den Studierenden gesperrt sein.

Der Studierende muss sich dann zeitgerecht(!) für eine kommissionelle Prüfungen am Dekanat anmelden. Scan/PDF per E-Mail sollte reichen - einfach jemand vom Studienservice am Dekanat anschreiben (siehe Mitarbeiter_innen).
Der Studiendekan stellt dann eine Prüfungskommission zusammen.

Im Falle einer schriftlichen Prüfung bzw. einem schriftlichen Prüfungsteil wird dieser nach der Anmeldung zur kommissionellen Prüfung regulär abgehalten. Am besten an Prüfer bzw. bei FAM besser an das Sekretariat wenden, damit eine Prüfungsanmeldung im TISS eingetragen wird bzw. eine Prüfungsanmeldung registriert wird (und entsprechend ganz sicher Prüfungsangaben vorbereitet sind).
Bei kommissionellen Prüfungen ist in jedem Fall eine mündliche Prüfung vor der Kommission vorgesehen - egal ob ein etwaiger schriftlicher Teil positiv oder negativ ist, selbst wenn der Prüfungsmodus "nur schriftlich" ist. Im Falle dass der Prüfungsmodus "nur schriftlich" ist und der schriftliche Teil eindeutig positiv ist, kann der Studiendekan auf die mündliche Prüfung vor der Kommission verzichten (er muss aber nicht).

Antragsformular: Ansuchen um kommissionelle Prüfung (auf der Dekanatsseite unter Formulare)

Eine negative 3. Wiederholungsprüfung im STEOP-Fall, sonst eine negative 4. Wiederholungsprüfung, hat das Erlöschen der Zulassung zum Studium an der Universität der letzten zulässigen Wiederholungsprüfung zur Folge (§ Abs. 62 UG).  Ausnahme: Es ist die allerletzte Prüfung eines Studiums - so weit solltet Ihr es aber am besten gar nicht kommen lassen.

Fragen zum Studium

Besuch von Master-LVAen als Bachelorstudent - LVA-Beschränkungen

(2024-03)

In der Mathematik gibt es keine generelle Einschränkung, dass man im Masterstudium sein muss, um eine Master-Lehrveranstaltung zu besuchen bzw. zu absolvieren.  Es ist sehr üblich, dass Studierende schon im Bachelorstudium einige Master-LVAen absolvieren.

Es kann natürlich sein, dass es bei einzelnen Lehrveranstaltungen (die sonst z.B. überlaufen wären oder für die bestimmte Voraussetzungen zutreffen müssen) punktuelle Einschränkungen gibt.  Das siehst man bei der LVA-Beschreibung im TISS unter "LVA-Anmeldung" / "Anmeldemodalitäten".

Bei FAM gibt es zwei Lehrveranstaltungen, wo es Einschränkungen gibt:

Nachfragen am besten im FAM-office (Sandra): 01-58801-10511, fam@fam.tuwien.ac.at

Freie Wahlfächer und Transferable Skills

(2024-03)

Bachelorstudium Finanz- und Versicherungsmathematik

Masterstudium Finanz- und Versicherungsmathematik

Studienabschluss

Diplomarbeitsbetreuung / Diplomprüfung

(2024-03)

Der offizielle Betreuer (bzw. Erstbetreuer) einer Diplomarbeit sowie der Fachprüfer bei der Diplomprüfung benötigen eine Lehrbefugnis - an der TU Wien sind das entweder berufene Profs ((Em.)O.Univ.-Prof., (Em.)Univ.-Prof.) oder Habilitierte (Ao.Univ.Prof., Univ.Doz., Privatdoz., Associate Prof.). Bei FAM sind das: Assoz.Prof. Julia Eisenberg, Univ.-Prof. Stefan Gerhold, Univ.-Prof. Thorsten Rheinländer, Univ.-Prof. Uwe Schmock, Ao.Univ.-Prof. Peter Grandits, Ao.Univ.Prof. Friedrich Hubalek bzw. hier einige frühere Mitarbeiter: em.Univ.-Prof. Walter Schachermayer (UniVie), Univ.-Prof. Mathias Beiglböck (UniVie) und Univ.-Prof. Josef Teichmann (ETH Zurich).
Der Studiendekan kann in begründeten Fällen Ausnahmen genehmigen.
Ein etwaiger Co-Betreuer benötigt keine Lehrbefugnis und muss auch nicht an der TU Wien bzw. einer anderen Uni angestellt sein (auch Praktiker von Firmen sind möglich, wenn der Erstbetreuer zustimmt).

Es gibt keine Vorschrift, wonach man Prüfungen bei dem Betreuer oder dem Fachprüfer abgelegt haben muss oder während der Betreuung oder knapp vor der Diplomprüfung ablegen muss. Ein möglicher Betreuer/Fachprüfer kann aber natürlich sagen, er betreut nur Diplomarbeiten / prüft nur bei Diplomprüfungen, wenn ein Studi schon Prüfungen bei ihm gemacht hat oder demnächst macht. Das ist legitim. Wenn Du aber einen Betreuer findest, dem das egal ist, passt es auch.

Die Diplomprüfung ist die kommissionelle Abschlussprüfung für das Masterstudium - sie zählt 3 ECTS:
Im Rahmen der Diplomprüfung prästentierst Du die Diplomarbeit (in der Mathematik üblich: maximal 20 Minuten). Im Anschluss zur Präsentation können Fragen zur Präsentation gestellt/diskutiert werden, es wird aber keine Defensio (Verteidigung) der Diplomarbeit vorgesehen.
Weiters wirst Du aus einem Fachgebiet aus dem Studium geprüft (Fachprüfung). Bitte beachte: Der Fachprüfer darf nicht zugleich Betreuer der Diplomarbeit sein! Das Fachgebiet für diese Fachprüfung kann - muss aber nicht - aus dem Bereich der Diplomarbeit sein. Der Stoff bzw. die Kapitel der Fachprüfung werden im Vorhinein mit dem Fachprüfer spezifiziert. Der Stoff für diese Fachprüfung darf nicht bereits vorher im Studium im Rahmen einer für den Studienabschluss benützten Prüfung behandelt worden sein, da man ja "neue" ECTS dafür bekommt.
Wird also für die Fachprüfung eine Lehrveranstaltung gewählt, für die man schon ein positives Zeugnis hat, dann darf dieses Zeugnis nicht für die Einreichung des Studienabschlusses benützt werden. Wurde ein Zeugnis einer Lehrveranstaltung für die Einreichung des Studienabschlusses benützt, so können immer noch ergänzende/weiterführende Kapitel - also Kapitel, welche nicht schon bei der Vorlesung prüfungsrelevant waren - mit dem Fachprüfer vereinbart werden. Der Stoff der Fachprüfung kann auch komplett unabhängig von einer Lehrveranstaltung gewählt werden (wobei es wohl immer irgendwelche Zusammenhänge zu Lehrveranstaltungen geben wird, da ja ein Fachgebiet aus dem Studium geprüft wird :-)).

Im Zweifelsfall bei weiteren Fragen den Studiendekan kontaktieren.

Offizielle Info:

Diverses

E-Mail-Absender e012345678

(2024-03)

Ds ist leider keine Seltenheit, dass Sekretär_innen bzw. Lehrende E-Mails mit der Matrikelnummer als Absenderbezeichnung erhalten - also E-Mails der Form:

   e012345678 <e012345678@student.tuwien.ac.at>

Dies dürfte die Initialeinstellung bei Studierenden-E-Mail-Accounts der TU Wien sein.

Da diese Einstellung nicht von allen Studierenden geändert wird, kommt es mitunter vor, dass man als Sekretär_in (bzw. als Lehrende_r) mehrere E-Mails mit einer quasi "namenlosen Absenderbezeichnung" in der Inbox hat. Statt üblicherweise Namen scheinen dann also in der Spalte "Absender/Von/Correspondent/..." mehrere verschiedene Matrikelnummern auf. Dies ist leider nicht wirklich praktisch und man kann schon mal versehentlich ein falsches E-Mail ablegen...

Es ist empfehlenswert hier beim Absender den Namen oder Name & Matrikelnummer einzutragen, sodass beim Empfänger folgendes aufscheint:

   Vorname Nachname <e012345678@student.tuwien.ac.at>
   Vorname Nachname  e012345678 <e012345678@student.tuwien.ac.at>

Studienkennzahl

(2024-03)

TU Computerräume: MS-Windows Programme

(2019 bzw. früher - Info möglicherweise veraltet)

Da FAM eine Lehrveranstaltung anbietet, wo Excel benützt wird, hier einige Info zur Benützung von Excel bzw. MS-office in den Computeräumen (Interneträumen) der TU Wien:

MS-Windows-Programme (also Word, Excel, IE, Outlook, Powerpoint, Access,...) funktionieren in den Computeräumen der TU grundsätzlich auf den Windows-Rechnern UND auf den Linux-Rechnern - allerdings gibt es aufgrund der hohen Lizenzgebühren nur beschränkt viele Zugänge!

Windows-Rechner stehen definitiv im Freihaus Schulungsraum (EG, rot) zur Verfügung - dieser Raum wird allerdings immer wieder für Schulungen und Prüfungen gesperrt.
Es gibt aufgrund der Kosten nur beschränkt viele Computer mit Windows. Zum einen wegen der Lizenzen, zum anderen weil die Computer eine gewisse Mindest-Rechnerleistung benötigen (Linux begnügt sich mit weniger...) und die Ausstattung der Computerräume da nachhinkt...

Auf den Linux-Rechnern kann (für Euch versteckt über einen Citrix-Terminal-Server) auch auf MS-Windows Programme zugegriffen werden. Wenn ich es richtig verstanden habe, geht das über:
     Menü -> Office-Programme -> (z.B.) Excel.
Wenn allerdings die Anzahl der Lizenzen (ca. 40 für die ganze TU) überschritten wird, kommt eine Fehlermeldung.
(Jeder der auf einem Linux-Computer ein MS-Windows Programm - z.B. Excel, Word, IE, ... - offen hat, hat eine Lizenz 'besetzt'. Wenn Ihr also Excel benützt und später was anderes macht, bitte die Programme wieder ganz schließen. Idealerweise KEINEN Internet Explorer auf Linux-Rechnern starten, weil damit nehmt ihr anderen Studis die Möglichkeit Excel/Word zu benützen und Browser gibts ja ausreichend andere...)

Weiterführende Info zu Computerräumen der TU (https://www.it.tuwien.ac.at/services/arbeitsplatz/internet-arbeitsplaetze)