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Besuch von Master-LVAen als Bachelorstudent - LVA-Beschränkungen
In der Mathematik gibt es keine generelle Einschränkung, dass man im Masterstudium sein muss, um eine Master-Lehrveranstaltung zu besuchen bzw. zu absolvieren. Es ist sehr üblich, dass Studierende schon im Bachelorstudium einige Master-LVAen absolvieren.
Es kann natürlich sein, dass es bei einzelnen Lehrveranstaltungen (die sonst z.B. überlaufen wären oder für die bestimmte Voraussetzungen zutreffen müssen) punktuelle Einschränkungen gibt. Das siehst man bei der LVA-Beschreibung im TISS unter "LVA-Anmeldung" / "Anmeldemodalitäten".
Bei FAM gibt es zwei Lehrveranstaltungen ein, wo es Einschränkungen gibt:
- VO Finanzmärkte, Finanzintermediation und Kapitalanlage
Diese Pflichtvorlesung im FAM-Master, Modul Finanzmathematik, war auch bei Wirtschaftsinformatiker_innen beliebt. Da es dort extrem viele Studierende gibt und der externe Lektor nur für die Mathematik-Studierenden zuständig ist, gibt es eine Einschränkung auf alle Mathematik-Studien. Bei E-Mail-Rückfragen von Mathematiker_innen, die aktuell in ein Nicht-Mathematik-Studium eingeschrieben sind, wird natürlich individuell entschieden. - VU AKFVM Implementierung stochastischer Methoden in der Finanz- und Versicherungsmathematik
Aufgrund limitierter Plätze und der notwendigen Anwesenheitspflicht bei der Computer-Lehrveranstaltung gibt es Einschränkungen, wobei natürlich jeder nachfragen kann, ob es nicht doch noch freie Plätze gibt.
Nachfragen am besten im FAM-office (Sandra): 01-58801-10511, fam@fam.tuwien.ac.at