Prüfungen

Wiederholung von negativen Prüfungen

(2024-03)

kurz/grob:

  • STEOP: max. 3 Wiederholungsprüfungen (= max. 4 Prüfungantritte insgesamt), davon 3. Wiederholung bei VO kommissionell.
  • sonst: max. 4 Wiederholungsprüfungen (= max. 5 Prüfungantritte insgesamt), davon 3. und 4. Wiederholung bei VO kommissionell.

Auszug der Satzung der TU Wien: Studienrechtliche Bestimmungen § 21:

  • §21 (1) Die Studierenden sind berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen insgesamt viermal zu wiederholen. Die dritte und vierte Wiederholung sind jedenfalls kommissionell abzuhalten, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorgangs (§ 12 Abs. 3) durchgeführt wird.
  • §21 (2) Abweichend von Abs. 1 sind die Studierenden berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen, die im Curriculum der Studieneingangs- und Orientierungsphase zugeordnet sind, gemäß § 66 Abs. 1 und § 77 Abs. 2 UG dreimal zu wiederholen. Die dritte und letzte Wiederholung ist kommissionell durchzuführen, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorganges (§ 12 Abs. 3) durchgeführt wird.

Prüfungen in Form eines einzigen Prüfungsvorgangs betrifft (in der Regel) Vorlesungen (VO) - auch Vorlesungsprüfungen mit schriftlichem und mündlichen Prüfungsteil wird als eine Prüfungsvorgang gezählt.
Übungen (UE), Vorlesung mit integrierten Übungen (VU) und Seminare sind (in der Regel) Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter bei denen die Beurteilung anhand von zumindest zwei Teilleistungen erfolgt. Die folgenden zwei Absätze sind insbesondere für UE/VU zutreffend:

  • §21 (4) Abweichend von Abs. 1 sind die Studierenden berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen, die im Curriculum der Studieneingangs- und Orientierungsphase zugeordnet sind, gemäß § 66 Abs. 1 und § 77 Abs. 2 UG dreimal zu wiederholen. Die dritte und letzte Wiederholung ist kommissionell durchzuführen, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorganges (§ 12 Abs. 3) durchgeführt wird.
  • §21 (6) Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist vollständig zu wiederholen. Eine kommissionelle Wiederholung (Abs. 1) ist unzulässig. Die Übertragung von positiven Teilleistungen ist nur dann möglich, wenn das von der Lehrveranstaltungsleitung vor Beginn des Semesters in den Regeln zur Wiederholung der Lehrveranstaltung so festgelegt worden ist.

Laut Universitätsgesetz 2002, § 77 (3) kann auf Antrag der/des Studierenden auch die zweite Wiederholungsprüfung kommissionell sein.

Die Anmeldung für kommissionelle Prüfungen erfolgt (jedenfalls in der Fakultät für Mathematik und Geoinformation) am zuständigen Dekanat (Dekanatszentrum Freihaus)

Wiederholung von positiven Prüfungen

(2024-03)

Auszug aus Universitätsgesetz 2002, § 77 (1):

  • § 77. (1) Die Studierenden sind berechtigt, positiv beurteilte Prüfungen bis zwölf Monate nach der Ablegung, jedoch längstens bis zum Abschluss des betreffenden Studienabschnittes oder bis zum Abschluss des betreffenden Studiums einmal zu wiederholen.
    Die positiv beurteilte Prüfung wird mit dem Antreten zur Wiederholungsprüfung nichtig. 

Achtung: Auch wenn die Wiederholung der Prüfung schlechter oder überhaupt negativ ausfällt, ist die vorherige positive Note null und nichtig! Es zählt nach der Wiederholung der Prüfung nur die Note der Wiederholungsprüfung.

Kommissionelle Prüfungen

(2024-03)

Nach 3 negativen Zeugnissen in einem Fach versendet TISS eine entsprechende Info/Warnung an den Studierenden, an die Prüfer, den zuständigen Studiendekan sowie die Studien- und Prüfungsabteilung. Darüber hinaus sollte im TISS die Anmeldung zur 3. (bzw. ggf. 4.) Wiederholungsprüfung für den Studierenden gesperrt sein.

Der Studierende muss sich dann zeitgerecht(!) für eine kommissionelle Prüfungen am Dekanat anmelden. Scan/PDF per E-Mail sollte reichen - einfach jemand vom Studienservice am Dekanat anschreiben (siehe Mitarbeiter_innen).
Der Studiendekan stellt dann eine Prüfungskommission zusammen.

Im Falle einer schriftlichen Prüfung bzw. einem schriftlichen Prüfungsteil wird dieser nach der Anmeldung zur kommissionellen Prüfung regulär abgehalten. Am besten an Prüfer bzw. bei FAM besser an das Sekretariat wenden, damit eine Prüfungsanmeldung im TISS eingetragen wird bzw. eine Prüfungsanmeldung registriert wird (und entsprechend ganz sicher Prüfungsangaben vorbereitet sind).
Bei kommissionellen Prüfungen ist in jedem Fall eine mündliche Prüfung vor der Kommission vorgesehen - egal ob ein etwaiger schriftlicher Teil positiv oder negativ ist, selbst wenn der Prüfungsmodus "nur schriftlich" ist. Im Falle dass der Prüfungsmodus "nur schriftlich" ist und der schriftliche Teil eindeutig positiv ist, kann der Studiendekan auf die mündliche Prüfung vor der Kommission verzichten (er muss aber nicht).

Antragsformular: Ansuchen um kommissionelle Prüfung (auf der Dekanatsseite unter Formulare)

Eine negative 3. Wiederholungsprüfung im STEOP-Fall, sonst eine negative 4. Wiederholungsprüfung, hat das Erlöschen der Zulassung zum Studium an der Universität der letzten zulässigen Wiederholungsprüfung zur Folge (§ Abs. 62 UG).  Ausnahme: Es ist die allerletzte Prüfung eines Studiums - so weit solltet Ihr es aber am besten gar nicht kommen lassen.

Fragen zum Studium

Besuch von Master-LVAen als Bachelorstudent - LVA-Beschränkungen

(2024-03)

In der Mathematik gibt es keine generelle Einschränkung, dass man im Masterstudium sein muss, um eine Master-Lehrveranstaltung zu besuchen bzw. zu absolvieren.  Es ist sehr üblich, dass Studierende schon im Bachelorstudium einige Master-LVAen absolvieren.

Es kann natürlich sein, dass es bei einzelnen Lehrveranstaltungen (die sonst z.B. überlaufen wären oder für die bestimmte Voraussetzungen zutreffen müssen) punktuelle Einschränkungen gibt.  Das siehst man bei der LVA-Beschreibung im TISS unter "LVA-Anmeldung" / "Anmeldemodalitäten".

Bei FAM gibt es zwei Lehrveranstaltungen, wo es Einschränkungen gibt:

  • VO Finanzmärkte, Finanzintermediation und Kapitalanlage
    Diese Pflichtvorlesung im FAM-Master, Modul Finanzmathematik, war auch bei Wirtschaftsinformatiker_innen beliebt.  Da es dort extrem viele Studierende gibt und der externe Lektor nur für die Mathematik-Studierenden zuständig ist, gibt es eine Einschränkung auf alle Mathematik-Studien. Bei E-Mail-Rückfragen von Mathematiker_innen, die aktuell in ein Nicht-Mathematik-Studium eingeschrieben sind, wird natürlich individuell entschieden.
  • VU AKFVM Implementierung stochastischer Methoden in der Finanz- und Versicherungsmathematik
    Aufgrund limitierter Plätze und der notwendigen Anwesenheitspflicht bei der Computer-Lehrveranstaltung gibt es Einschränkungen, wobei natürlich jeder nachfragen kann, ob es nicht doch noch freie Plätze gibt.

Nachfragen am besten im FAM-office (Sandra): 01-58801-10511, fam@fam.tuwien.ac.at

Freie Wahlfächer und Transferable Skills

(2024-03)

Bachelorstudium Finanz- und Versicherungsmathematik

  • Details siehe Modulbeschreibung im Bachelor-Studienplan (Seiten 18 u. 19, Studienplan 2023)
  • Es werden 18 ECTS Freie Wahlfächer und Transferable Skills benötigt.
  • Einzige Einschränkung: mind. 3 ECTS aus den "Transferable Skills" aus dem Themenpool Technikfolgenabschätzung, Technikgenese, Technikgeschichte, Wissenschaftsethik, Gender Mainstreaming und Diversity Management - empfohlen: "Technik für Menschen M&G" (105.700).
    Die Lehrveranstaltung "Einführung in das Programmieren für Technische Mathematik" (101.275) zählt für 6 ECTS "Transferable Skills" (Fußnote auf Seite 18, Studienplan 2023)
  • Auch Wahl- oder Pflichtfächer des (aufbauenden) Masterstudiums sind als Freie Wahlfächer möglich - wer allerdings auch das Masterstudium absolvieren will (was ja meist der Fall ist), sollte vorab mit dem Studiendekan (Sprechstunden) klären, ob dies nicht später Probleme macht. Ein Zeugnis kann jedenfalls nicht sowohl für den Bachelor-Abschluss als auch für den darauf aufbauenden Master-Abschluss benützt werden!

Masterstudium Finanz- und Versicherungsmathematik

  • Details siehe Modulbeschreibung im Master-Studienplan (Seite 26 und 27, Studienplan 2019)
  • Es werden 9 ECTS Freie Wahlfächer und Transferable Skills benötigt.
  • Einzige Einschränkung: mind. 4,5 ECTS aus den "Transferable Skills (Schlagwort: Softskills)"

Studienabschluss

Diplomarbeitsbetreuung / Diplomprüfung

(2024-03)

Der offizielle Betreuer (bzw. Erstbetreuer) einer Diplomarbeit sowie der Fachprüfer bei der Diplomprüfung benötigen eine Lehrbefugnis - an der TU Wien sind das entweder berufene Profs ((Em.)O.Univ.-Prof., (Em.)Univ.-Prof.) oder Habilitierte (Ao.Univ.Prof., Univ.Doz., Privatdoz., Associate Prof.). Bei FAM sind das: Assoz.Prof. Julia Eisenberg, Univ.-Prof. Stefan Gerhold, Univ.-Prof. Thorsten Rheinländer, Univ.-Prof. Uwe Schmock, Ao.Univ.-Prof. Peter Grandits, Ao.Univ.Prof. Friedrich Hubalek bzw. hier einige frühere Mitarbeiter: em.Univ.-Prof. Walter Schachermayer (UniVie), Univ.-Prof. Mathias Beiglböck (UniVie) und Univ.-Prof. Josef Teichmann (ETH Zurich).
Der Studiendekan kann in begründeten Fällen Ausnahmen genehmigen.
Ein etwaiger Co-Betreuer benötigt keine Lehrbefugnis und muss auch nicht an der TU Wien bzw. einer anderen Uni angestellt sein (auch Praktiker von Firmen sind möglich, wenn der Erstbetreuer zustimmt).

Es gibt keine Vorschrift, wonach man Prüfungen bei dem Betreuer oder dem Fachprüfer abgelegt haben muss oder während der Betreuung oder knapp vor der Diplomprüfung ablegen muss. Ein möglicher Betreuer/Fachprüfer kann aber natürlich sagen, er betreut nur Diplomarbeiten / prüft nur bei Diplomprüfungen, wenn ein Studi schon Prüfungen bei ihm gemacht hat oder demnächst macht. Das ist legitim. Wenn Du aber einen Betreuer findest, dem das egal ist, passt es auch.

Die Diplomprüfung ist die kommissionelle Abschlussprüfung für das Masterstudium - sie zählt 3 ECTS:
Im Rahmen der Diplomprüfung prästentierst Du die Diplomarbeit (in der Mathematik üblich: maximal 20 Minuten). Im Anschluss zur Präsentation können Fragen zur Präsentation gestellt/diskutiert werden, es wird aber keine Defensio (Verteidigung) der Diplomarbeit vorgesehen.
Weiters wirst Du aus einem Fachgebiet aus dem Studium geprüft (Fachprüfung). Bitte beachte: Der Fachprüfer darf nicht zugleich Betreuer der Diplomarbeit sein! Das Fachgebiet für diese Fachprüfung kann - muss aber nicht - aus dem Bereich der Diplomarbeit sein. Der Stoff bzw. die Kapitel der Fachprüfung werden im Vorhinein mit dem Fachprüfer spezifiziert. Der Stoff für diese Fachprüfung darf nicht bereits vorher im Studium im Rahmen einer für den Studienabschluss benützten Prüfung behandelt worden sein, da man ja "neue" ECTS dafür bekommt.
Wird also für die Fachprüfung eine Lehrveranstaltung gewählt, für die man schon ein positives Zeugnis hat, dann darf dieses Zeugnis nicht für die Einreichung des Studienabschlusses benützt werden. Wurde ein Zeugnis einer Lehrveranstaltung für die Einreichung des Studienabschlusses benützt, so können immer noch ergänzende/weiterführende Kapitel - also Kapitel, welche nicht schon bei der Vorlesung prüfungsrelevant waren - mit dem Fachprüfer vereinbart werden. Der Stoff der Fachprüfung kann auch komplett unabhängig von einer Lehrveranstaltung gewählt werden (wobei es wohl immer irgendwelche Zusammenhänge zu Lehrveranstaltungen geben wird, da ja ein Fachgebiet aus dem Studium geprüft wird :-)).

Im Zweifelsfall bei weiteren Fragen den Studiendekan kontaktieren.

Offizielle Info:

Diverses

E-Mail-Absender e012345678

(2024-03)

Ds ist leider keine Seltenheit, dass Sekretär_innen bzw. Lehrende E-Mails mit der Matrikelnummer als Absenderbezeichnung erhalten - also E-Mails der Form:

   e012345678 <e012345678@student.tuwien.ac.at>

Dies dürfte die Initialeinstellung bei Studierenden-E-Mail-Accounts der TU Wien sein.

Da diese Einstellung nicht von allen Studierenden geändert wird, kommt es mitunter vor, dass man als Sekretär_in (bzw. als Lehrende_r) mehrere E-Mails mit einer quasi "namenlosen Absenderbezeichnung" in der Inbox hat. Statt üblicherweise Namen scheinen dann also in der Spalte "Absender/Von/Correspondent/..." mehrere verschiedene Matrikelnummern auf. Dies ist leider nicht wirklich praktisch und man kann schon mal versehentlich ein falsches E-Mail ablegen...

Es ist empfehlenswert hier beim Absender den Namen oder Name & Matrikelnummer einzutragen, sodass beim Empfänger folgendes aufscheint:

   Vorname Nachname <e012345678@student.tuwien.ac.at>
   Vorname Nachname  e012345678 <e012345678@student.tuwien.ac.at>

Studienkennzahl

(2024-03)

  • Wie vielleicht schon einigen von Euch aufgefallen ist, steht im TISS bei Euren Inskriptionsdaten bzw. auf Zeugnissen bzw. Sammelzeugnissen beim Studium noch ein Code:
    die Studienkennzahl,
    z.B.: UE 033 205 (Bachelorstudium Finanz- und Versicherungsmathematik)
    oder UE 066 405 (Masterstudium Finanz- und Versicherungsmathematik).

  • Die Studienkennzahl ist der eindeutige Identifyer für ein Studium - allerdings kann es für ein Studium verschiedene Versionen geben - siehe z.B. die aktuellen FAM-Studienpläne, wo zuletzt fast jährlich neue Versionen publiziert wurden.
  • Diese Studienkennzahl setzt sich zusammen aus

    • Bildungseinrichtungs-ID = 2-stellige Kennbuchstaben der Bildungseinrichtung, an der das Studium inskribiert ist:

      • beginnend mit P für Pädagogischen Hochschulen

      • beginnend mit U für Universitäten und sonstige Hochschulen (inkl. Fachhochschulen und Privatuniversitäten), z.B.:

      • UE ... TU Wien

      • UA ... Uni Wien

      • (bis ca. Mitte 2019 war nur ein "Unibuchstabe": E für TU Wien, A für Uni Wien, siehe u.a. Info der Uni Wien, keine Info dazu bei TU gefunden)

    • Kennzahl für die Art des Studiums

      • 033 ... Bachelorstudium

      • 066 ... Masterstudium

      • 784 ... Dr.soc.oec.-Studium

      • 786 ... Dr.techn.-Studium

      • 791 ... Dr.rer.nat.-Studium

      • 794 ... Dr.phil.-Studium (nicht an TU Wien)

      • 992 ... Universitätslehrgang

      • 990 ... Besuch einzelner Lehrveranstaltungen

      • 996 ... Studium für Gleichwertigkeit

      • 190, 193, 196, 198, 199 ... Div. Kennzahlen für Lehramt

      • 701, 710, 720, 730, 740 ... Div. Kennzahlen für (Universitäts-/Hochschul-)Lehrgänge

      • 045 ... Erweiterungsstudium zu Bachelorstudium (an TU Wien gefunden)

      • 046 ... Erweiterungsstudium zu Masterstudium (an TU Wien gefunden)

      • 004, 005, 054, 058 ... Weitere Kennzahlen für Erweiterungsstudien (an UniVie gefunden)

    • Kennzahl für das Curriculum, z.B.:

      • 201 ... (Bachelorstudium) Technische Mathematik

      • 203 ... (Bachelorstudium) Statistik und Wirtschaftsmathematik

      • 205 ... (Bachelorstudium) Finanz- und Versicherungsmathematik

      • 393 ... (Masterstudium) Mathematical Modelling in Engineering: Theory, Numerics, Applications

      • 394 ... (Masterstudium) Technische Mathematik

      • 395 ... (Masterstudium) Statistik-Wirtschaftsmathematik

      • 405 ... (Masterstudium) Finanz- und Versicherungsmathematik

    • Ggf. weitere Kennzahl für fachliche Ausrichtung bzw. bei Lehramtstudium für Zweitfach:

      • z.B.: UE 045 006 205 ... Erweiterungsstudium Bachelor Digitale Kompetenzen [zu Studium bzw. Fachausrichtung:] Finanz- und Versicherungsmathematik an der TU Wien.

    • Ggf. weitere Bildungseinrichtungs-ID am Ende der Kennzahlen:

      • z.B.: UA 193 064 070 UT ... Bachelor-Lehramtsstudium (193) mit einem Unterrichtsfach (064, Spanisch) an der Uni Wien (UA) und einem Unterrichtsfach (070, Musikerziehung) an der Universität für Musik und Darstellende Kunst (UT)

  • Gesetzliche Grundlage ist die jeweils aktuelle "Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung" (zu finden im RIS) - leider sind Bildungseinrichtungs-IDs bzw. eine Sammlung an Kennzahlen online nicht (bzw. nicht leicht) auffindbar [sind wohl hochsensible und geheime Daten (Zwinkern) ].

TU Computerräume: MS-Windows Programme

(2019 bzw. früher - Info möglicherweise veraltet)

Da FAM eine Lehrveranstaltung anbietet, wo Excel benützt wird, hier einige Info zur Benützung von Excel bzw. MS-office in den Computeräumen (Interneträumen) der TU Wien:

MS-Windows-Programme (also Word, Excel, IE, Outlook, Powerpoint, Access,...) funktionieren in den Computeräumen der TU grundsätzlich auf den Windows-Rechnern UND auf den Linux-Rechnern - allerdings gibt es aufgrund der hohen Lizenzgebühren nur beschränkt viele Zugänge!

Windows-Rechner stehen definitiv im Freihaus Schulungsraum (EG, rot) zur Verfügung - dieser Raum wird allerdings immer wieder für Schulungen und Prüfungen gesperrt.
Es gibt aufgrund der Kosten nur beschränkt viele Computer mit Windows. Zum einen wegen der Lizenzen, zum anderen weil die Computer eine gewisse Mindest-Rechnerleistung benötigen (Linux begnügt sich mit weniger...) und die Ausstattung der Computerräume da nachhinkt...

Auf den Linux-Rechnern kann (für Euch versteckt über einen Citrix-Terminal-Server) auch auf MS-Windows Programme zugegriffen werden. Wenn ich es richtig verstanden habe, geht das über:
     Menü -> Office-Programme -> (z.B.) Excel.
Wenn allerdings die Anzahl der Lizenzen (ca. 40 für die ganze TU) überschritten wird, kommt eine Fehlermeldung.
(Jeder der auf einem Linux-Computer ein MS-Windows Programm - z.B. Excel, Word, IE, ... - offen hat, hat eine Lizenz 'besetzt'. Wenn Ihr also Excel benützt und später was anderes macht, bitte die Programme wieder ganz schließen. Idealerweise KEINEN Internet Explorer auf Linux-Rechnern starten, weil damit nehmt ihr anderen Studis die Möglichkeit Excel/Word zu benützen und Browser gibts ja ausreichend andere...)

Weiterführende Info zu Computerräumen der TU (https://www.it.tuwien.ac.at/services/arbeitsplatz/internet-arbeitsplaetze)

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