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In Österreich ist die Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) für die Anerkennung als Aktuar*in zuständig - genaugenommen ist die "Annerkennung als Aktuar*in" die "Aufnahme in die Sektion Anerkannter Aktuare der Aktuarvereinigung Österreichs".

Aktuarsrichtlinien

Richtlinien der AVÖ

In Anbetracht der sich wandelnden beruflichen Anforderungen und in Erfüllung internationaler Verpflichtungen (insbesondere des IAA Education Syllabus) wurden und werden die Voraussetzungen für die Anerkennung als Aktuar*in (für die "Aufnahme in die Sektion Anerkannter Aktuare der Aktuarvereinigung Österreichs") von der Österreichischen Aktuarvereinigung (AVÖ) festgelegt und weiterentwickelt.

Fur die Anerkennung als Aktuar*in ist neben einem sowohl eine vorgeschriebene theoretische Ausbildung als auch facheinschlägige Berufspraxis notwendig. Die  theoretische Ausbildung umfasst den Abschluss eines Mathematik (bzw. gleichwertigem) Studium Studiums auf Diplom/Master-Niveau sowohl die theoretische Ausbildung als auch Berufspraxis notwendig.als auch der Nachweis von fachspezifischem Wissen (die Erfüllung des AVÖ-Fächerkatalogs) - letzteres kann sowohl im Rahmen eines Studiums erfolgen oder auch später durch einzelne Lehrveranstaltungen bzw. Kurse nachgewiesen werden.

Ausbildungsmöglichkeiten

TU Wien - Bachelor- und Masterstudium

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  • An der TU Graz bzw. an anderen österreichischen Universitäten gibt es einzelne fachspezifische Fächer.
  • Die Aktuarvereinigung Österreichs hat mit mehreren Anbietern gemeinsam eine berufsbegleitende Ausbildung in Österreich ausgearbeitet.

Aktuarsrichtlinien

Richtlinien der AVÖ

In Anbetracht der sich wandelnden beruflichen Anforderungen und in Erfüllung internationaler Verpflichtungen (insbesondere des 2007 IAA Education Syllabus) wurden und werden die Voraussetzungen für die Anerkennung als Aktuar (für die "Aufnahme in die Sektion Anerkannter Aktuare der Aktuarvereinigung Österreichs") von der Österreichischen Aktuarvereinigung (AVÖ) festgelegt und weiterentwickelt:

Berufsständisches Seminar

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