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Mindeststudienleistung
(2025-05)
Die Mindeststudienleistung für jeden Studierenden sind 16 ECTS in 4 Semestern - wer dies nicht schafft, wird exmatrikuliertFür Studierende, die ab dem WS 2022 erstmals für ein Bachelorstudium zugelassen wurden, erlischt die Zulassung, wenn die Mindeststudienleistung von 16 ECTS innerhalb der ersten beiden Studienjahre nicht erreicht wird. Eine Wiederzulassung zu diesem Studium ist erst nach Ablauf von zwei Studienjahren möglich.
Studienkennzahl
(2024-03)
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