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Kurzbeschreibung:

Prüfer_innen und Kandidat_innen sind permanent mittels Webmeeting mit Audio und Video verbunden. Die Prüfungsangabe wird zu Beginn der Prüfung digital zur Verfügung gestellt. Die Bearbeitung erfolgt auf Papier ausschließlich unter Zuhilfenahme der in der Prüfungsankündigung festgelegten Hilfsmittel.

Den Kandidat_innen sollte einige Minuten vor Prüfungsende per Durchsage bekannt gemacht werden, dass sie nun zum Abschluss kommen sollen.

Die Kandidat_innen müssen die beschriebenen Blätter (vollständig) nach der Prüfung innerhalb einer von der_vom Prüfer_in vorgegebenen Zeit (mind. 5 Minuten, besser 10 bis 15 Minuten) gescannt bzw. abfotografiert und per E-Mail an den_die Prüfer_in geschickt bzw. über TUWEL hochgeladen haben. Einzelne Bilder dürfen nicht verschickt oder hochgeladen werden, nur ein zusammenhängendes pdf Dokument.

Diese Vorgehensweise ist im Rahmen der Prüfungsankündigung mit zu veröffentlichen. Hilfreiche und kostenfreie Scanner Apps sind Adobe Scan oder Office Lens. Es wird empfohlen die Studierenden darauf hinzuweisen, dass sie sich mit diesen Apps sowie diesem Vorgang vertraut machen und vorab testen.

Auszug aus der Richtlinie Online-Prüfungen zu unerlaubten Hilfsmitteln (§6, Absatz 5):

„(…)Werden während der Prüfung unerlaubte Hilfsmittel verwendet und erlangt der_die Prüfer_in davon Kenntnis, ist der_die betroffene Studierende zunächst zu ermahnen und die Ermahnung im Prüfungsprotokoll zu dokumentieren. Die Ermahnung hat über Kontaktaufnahme mit der_dem betroffenen Studierenden zu erfolgen, sodass die anderen Kandidat_innen davon möglichst nicht gestört werden. Eine direkte Kontaktaufnahme kann beispielsweise per Telefon, Chat, Breakout-Room o.ä. erfolgen. Bei nochmaliger Verwendung eines unerlaubten Hilfsmittels ist mangels Möglichkeit der Feststellung der tatsächlichen Eigenleistung, der Unmöglichkeit der Abnahme des unerlaubten Hilfsmittels und der damit verbundenen Unmöglichkeit der Leistungsbewertung die Prüfung abzubrechen und negativ zu beurteilen. Den Studierenden stehen die gesetzlich vorgesehenen Rechtsschutzinstrumente zur Verfügung.(…)"

Über die Prüfung ist ein Prüfungsprotokoll zu führen, in das auf Verlangen des_der Studierenden auf elektronischem Weg Einsicht zu gewähren ist. Davon ausgenommen sind Multiple Choice-Fragen einschließlich der jeweiligen Antwortmöglichkeiten.


Tools:

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Anwendungshinweise und Stolpersteine:

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Weiterführende Informationen:

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Beratung



Bei allen offenen Fragen zu diesem Thema beraten wir Sie gerne:

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