Aktuar*in?

Allgemeines

Aktuare sind wissenschaftlich ausgebildete Sachverständige, die sich im Versicherungswesen, im Bausparwesen oder der Altersversorgung auf der Grundlage mathematisch-statistischer Methoden der Versicherungsmathematik mit der Modellierung, Bewertung und Steuerung von Risiken befassen. Insbesondere beschäftigen sie sich mit der Wahrscheinlichkeitstheorie, der mathematischen Statistik und der Finanzmathematik. Sie unterscheiden sich von Versicherungsmathematikern durch umfassende Kenntnisse des Versicherungswesens auch außerhalb der reinen Versicherungsmathematik.
[Auszug aus Wikipedia]

Österreich & AVÖ

Die Aktuarvereinigung Österreichs (AVÖ) ist die Interessensvertretung  österreichischer Aktuare, Versicherungsmathematiker und versicherungsmathematischer Sachverständiger. Sie ist für die Anerkennung als Aktuar*in zuständig - genaugenommen ist die "Annerkennung als Aktuar*in" die "Aufnahme in die Sektion Anerkannter Aktuare der Aktuarvereinigung Österreichs"

Aktuarsrichtlinien

Richtlinien der AVÖ

In Anbetracht der sich wandelnden beruflichen Anforderungen und in Erfüllung internationaler Verpflichtungen (insbesondere des IAA Education Syllabus) wurden und werden die Voraussetzungen für die Anerkennung als Aktuar*in (für die "Aufnahme in die Sektion Anerkannter Aktuare der Aktuarvereinigung Österreichs") von der Österreichischen Aktuarvereinigung (AVÖ) festgelegt und weiterentwickelt.

Fur die Anerkennung als Aktuar*in ist sowohl eine vorgeschriebene theoretische Ausbildung als auch facheinschlägige Berufspraxis notwendig. Die  theoretische Ausbildung umfasst den Abschluss eines Mathematik (bzw. gleichwertigem) Studiums auf Diplom/Master-Niveau als auch der Nachweis von fachspezifischem Wissen (die Erfüllung des AVÖ-Fächerkatalogs) - letzteres kann sowohl durch die Auswahl entsprechender Fächer im Rahmen eines Studiums erfolgen oder auch durch späteres Absolvieren einzelne Lehrveranstaltungen bzw. Kurse.

Ausbildungsmöglichkeiten

TU Wien - Bachelor- und Masterstudium

TU Wien - fachspezifische Fächer absolvieren

  • Bei Absolvierung eines andern Mathematik- oder gleichwertigen Studiums (der TU Wien oder einer anderen österreichischen oder ausländischen Universität) können an der TU Wien fachspezifische Fächer für die Anerkennung als Aktuar absolviert bzw. nachgeholt werden.
  • Einzelne Fächer bzw. erste Fächer können auch ohne Zulassung zum Studium absolviert werden - bitte telefonisch ankündigen (01-58801-10511, Sandra Trenovatz)
  • Eine Einschreibung als Student*in wird empfohlen (Zulassung als  außerordentliche*r bzw. reguläre/r Student*in).

Andere Möglichkeiten

  • An der TU Graz können einzelne fachspezifische Fächer während des Studiums absolviert werden.  Die stochastischen Grundlagen des AVÖ-Fächerkatalogs kann man in der Regel an allen österreichischen und auch ausländischen Universitäten mit absolvieren.
  • Die Aktuarvereinigung Österreichs hat mit mehreren Anbietern gemeinsam eine berufsbegleitende Ausbildung in Österreich ausgearbeitet.

Berufsständisches Seminar

  • Das für die Aufnahme in die Sektion Anerkannter Aktuare notwendige Berufständische Seminar wird von der TU Wien im Zweijahresrhythmus im Rahmen einer regulären Lehrveranstaltung angeboten. Diese Vorlesung ist für eingeschriebene Studierende kostenlos und kann auch gegen einen geringen Kostenbeitrag von Externen besucht werden (zur Aktuarausbildung als auch zur Weiterbildung/CPD):
    Nächster Termin: voraussichtlich September 2026 [Bisher 2024, 2022, 2020, 2018, 2016, 2014, 2012]
  • Bis 2023 hatte auch die Österreichische Förderungsgesellschaft der Versicherungsmathematik (ÖFdV GmbH) das Berufsständische Seminar organisiert, wobei einzelne Termine wegen zu weniger Teilnehmer_innen abgesagt wurden [2023, 2021, 2019, 2017, 2015, 2014, 2013].

Aktuarsantrag

Es wird empfohlen bereits ca. 2 Jahre vor einem geplanten Antrag auf Aufnahme in die Sektion Anerkannter Aktuare eine Anfrage mit der Zuordnung von bereits erworbenen und geplanten Zeugnissen zum Fächerkatalog zu stellen (Formular "Tabellenteil..."). Für die Anfrage ist keine Mitgliedschaft bei der AVÖ notwendig. Die Berufstätigkeit muss für die Anfrage nicht bestätigt werden.

Der AVÖ-Arbeitskreis Aus- und Weiterbildung prüft Anfragen und Anträge hinsichtlich Anrechenbarkeit von Prüfungen bzw. Einhalten der aktuellen Richtlinien. Der AVÖ-Vorstand entscheidet - basierend auf Vorschlägen des Arbeitskreises - final über Anträge zur Aufnahme in die Sektion Anerkannter Aktuare.


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