Die Seite befindet sich im Aufbau - siehe auch bisherige FAQ-Seite auf der FAM-homepage https://fam.tuwien.ac.at/lehre/faq/, deren Inhalte demnächst hier umgesiedelt werden sollen.
Prüfungen
Wiederholung von negativen Prüfungen
kurz/grob:
- STEOP: max. 3 Wiederholungsprüfungen (= max. 4 Prüfungantritte insgesamt), davon 3. Wiederholung bei VO kommissionell.
- sonst: max. 4 Wiederholungsprüfungen (= max. 5 Prüfungantritte insgesamt), davon 3. und 4. Wiederholung bei VO kommissionell.
Auszug der Satzung der TU Wien: Studienrechtliche Bestimmungen § 21:
- §21 (1) Die Studierenden sind berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen insgesamt viermal zu wiederholen. Die dritte und vierte Wiederholung sind jedenfalls kommissionell abzuhalten, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorgangs (§ 12 Abs. 3) durchgeführt wird.
- §21 (2) Abweichend von Abs. 1 sind die Studierenden berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen, die im Curriculum der Studieneingangs- und Orientierungsphase zugeordnet sind, gemäß § 66 Abs. 1 und § 77 Abs. 2 UG dreimal zu wiederholen. Die dritte und letzte Wiederholung ist kommissionell durchzuführen, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorganges (§ 12 Abs. 3) durchgeführt wird.
Prüfungen in Form eines einzigen Prüfungsvorgangs betrifft (in der Regel) Vorlesungen (VO) - auch Vorlesungsprüfungen mit schriftlichem und mündlichen Prüfungsteil wird als eine Prüfungsvorgang gezählt.
Übungen (UE), Vorlesung mit integrierten Übungen (VU) und Seminare sind (in der Regel) Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter bei denen die Beurteilung anhand von zumindest zwei Teilleistungen erfolgt. Die folgenden zwei Absätze sind insbesondere für UE/VU zutreffend:
- §21 (4) Abweichend von Abs. 1 sind die Studierenden berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen, die im Curriculum der Studieneingangs- und Orientierungsphase zugeordnet sind, gemäß § 66 Abs. 1 und § 77 Abs. 2 UG dreimal zu wiederholen. Die dritte und letzte Wiederholung ist kommissionell durchzuführen, wenn die Prüfung in Form eines einzigen Prüfungsvorganges (§ 12 Abs. 3) durchgeführt wird.
- §21 (6) Eine negativ beurteilte prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist vollständig zu wiederholen. Eine kommissionelle Wiederholung (Abs. 1) ist unzulässig. Die Übertragung von positiven Teilleistungen ist nur dann möglich, wenn das von der Lehrveranstaltungsleitung vor Beginn des Semesters in den Regeln zur Wiederholung der Lehrveranstaltung so festgelegt worden ist.
Laut Universitätsgesetz 2002, § 77 (3) kann auf Antrag der/des Studierenden auch die zweite Wiederholungsprüfung kommissionell sein.
Die Anmeldung für kommissionelle Prüfungen erfolgt (jedenfalls in der Fakultät für Mathematik und Geoinformation) am zuständigen Dekanat (Dekanatszentrum Freihaus)
Wiederholung von positiven Prüfungen
Auszug aus Universitätsgesetz 2002, § 77 (1):
- § 77. (1) Die Studierenden sind berechtigt, positiv beurteilte Prüfungen bis zwölf Monate nach der Ablegung, jedoch längstens bis zum Abschluss des betreffenden Studienabschnittes oder bis zum Abschluss des betreffenden Studiums einmal zu wiederholen.
Die positiv beurteilte Prüfung wird mit dem Antreten zur Wiederholungsprüfung nichtig.
Achtung: Auch wenn die Wiederholung der Prüfung schlechter oder überhaupt negativ ausfällt, ist die vorherige positive Note null und nichtig! Es zählt nach der Wiederholung der Prüfung nur die Note der Wiederholungsprüfung.
Kommissionelle Prüfungen
Nach 3 negativen Zeugnissen in einem Fach versendet TISS eine entsprechende Info/Warnung an den Studierenden, an die Prüfer, den zuständigen Studiendekan sowie die Studien- und Prüfungsabteilung. Darüber hinaus sollte im TISS die Anmeldung zur 3. (bzw. ggf. 4.) Wiederholungsprüfung für den Studierenden gesperrt sein.
Der Studierende muss sich dann zeitgerecht(!) für eine kommissionelle Prüfungen am Dekanat anmelden. Scan/PDF per E-Mail sollte reichen - einfach jemand vom Studienservice am Dekanat anschreiben (siehe Mitarbeiter_innen).
Der Studiendekan stellt dann eine Prüfungskommission zusammen.
Im Falle einer schriftlichen Prüfung bzw. einem schriftlichen Prüfungsteil wird dieser nach der Anmeldung zur kommissionellen Prüfung regulär abgehalten. Am besten an Prüfer bzw. bei FAM besser an das Sekretariat wenden, damit eine Prüfungsanmeldung im TISS eingetragen wird bzw. eine Prüfungsanmeldung registriert wird (und entsprechend ganz sicher Prüfungsangaben vorbereitet sind).
Bei kommissionellen Prüfungen ist in jedem Fall eine mündliche Prüfung vor der Kommission vorgesehen - egal ob ein etwaiger schriftlicher Teil positiv oder negativ ist, selbst wenn der Prüfungsmodus "nur schriftlich" ist. Im Falle dass der Prüfungsmodus "nur schriftlich" ist und der schriftliche Teil eindeutig positiv ist, kann der Studiendekan auf die mündliche Prüfung vor der Kommission verzichten (er muss aber nicht).
Antragsformular: Ansuchen um kommissionelle Prüfung (auf der Dekanatsseite unter Formulare)
Eine negative 3. Wiederholungsprüfung im STEOP-Fall, sonst eine negative 4. Wiederholungsprüfung, hat das Erlöschen der Zulassung zum Studium an der Universität der letzten zulässigen Wiederholungsprüfung zur Folge (§ Abs. 62 UG). Ausnahme: Es ist die allerletztes Prüfung eines Studiums - so weit solltet Ihr es aber am besten gar nicht kommen lassen.
Diverses
Besuch von Master-LVAen als Bachelorstudent - LVA-Beschränkungen
In der Mathematik gibt es keine generelle Einschränkung, dass man im Masterstudium sein muss, um eine Master-Lehrveranstaltung zu besuchen bzw. zu absolvieren. Es ist sehr üblich, dass Studierende schon im Bachelorstudium einige Master-LVAen absolvieren.
Es kann natürlich sein, dass es bei einzelnen Lehrveranstaltungen (die sonst z.B. überlaufen wären oder für die bestimmte Voraussetzungen zutreffen müssen) punktuelle Einschränkungen gibt. Das siehst man bei der LVA-Beschreibung im TISS unter "LVA-Anmeldung" / "Anmeldemodalitäten".
Bei FAM gibt es zwei Lehrveranstaltungen, wo es Einschränkungen gibt:
- VO Finanzmärkte, Finanzintermediation und Kapitalanlage
Diese Pflichtvorlesung im FAM-Master, Modul Finanzmathematik, war auch bei Wirtschaftsinformatiker_innen beliebt. Da es dort extrem viele Studierende gibt und der externe Lektor nur für die Mathematik-Studierenden zuständig ist, gibt es eine Einschränkung auf alle Mathematik-Studien. Bei E-Mail-Rückfragen von Mathematiker_innen, die aktuell in ein Nicht-Mathematik-Studium eingeschrieben sind, wird natürlich individuell entschieden. - VU AKFVM Implementierung stochastischer Methoden in der Finanz- und Versicherungsmathematik
Aufgrund limitierter Plätze und der notwendigen Anwesenheitspflicht bei der Computer-Lehrveranstaltung gibt es Einschränkungen, wobei natürlich jeder nachfragen kann, ob es nicht doch noch freie Plätze gibt.
Nachfragen am besten im FAM-office (Sandra): 01-58801-10511, fam@fam.tuwien.ac.at