- Created by Andrea Gangl, last updated by Sandra Chuchla on 11.12.2023 4 minute read
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Anrechnung von einer oder mehreren externen Leistungen für eine oder mehrere TU-Leistungen
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Leistungen, die in m:n Beziehungen stehen anrechnen lassen können.
Eine externe Leistung zu mehreren TU-Leistungen und umgekehrt
Haben Sie mehrere externe Leistungen, die Sie sich für eine TU-Leistung anerkennen lassen wollen, so gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Füllen Sie die erste Zeile wie gewohnt aus. Im Feld "anzuerkennende Prüfung" geben Sie die erste TU-Leistung an. Der ECTS-Wert soll jenem entsprechen, welcher für die entsprechende TU-Leistung vergeben wird. Der Notenvorschlag ist die Note, die auf ihrem externen Zeugnis vermerkt ist.
- Nun geben Sie im Feld "Absolvierte Prüfung" die nächste externe Leistung an.
In den anderen Zeilen fügen Sie im Feld "anzuerkennende Prüfung" ein "-" (Bindestrich) ein.
Im Feld "Anmerkung" verknüpfen Sie nun diese Zeile mit der ersten Zeile, indem Sie "@Zeilennummer" eingeben, wobei "Zeilennummer" jene Zeile ist, mit der sie verknüpft werden soll. Hier können Sie das ECTS-Feld freilassen. Der Notenvorschlag ist wieder die Note, die auf ihrem externen Zeugnis vermerkt ist.
Haben Sie eine externe Leistung, die Sie sich für mehrere TU-Leistungen anerkennen lassen wollen, so gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Füllen Sie die erste Zeile wie gewohnt aus. Im Feld "anzuerkennende Prüfung" geben Sie die erste TU-Leistung an. Der ECTS-Wert soll jenem entsprechen, welcher für die entsprechende TU-Leistung vergeben wird. Der Notenvorschlag ist die Note, die auf ihrem externen Zeugnis vermerkt ist.
- In den anderen Zeilen fügen Sie im Feld "anzuerkennende Prüfung" ein "-" (Bindestrich) ein.
Im Feld "anzuerkennende Prüfung" geben Sie die nächste TU-Leistung an. - Im Feld "Anmerkung" verknüpfen Sie nun diese Zeile mit der ersten Zeile, indem Sie "@Zeilennummer" eingeben, wobei "Zeilennummer" jene Zeile ist, mit der sie verknüpft werden soll. Hier können Sie das ECTS-Feld freilassen. Der Notenvorschlag ist wieder die Note, die auf ihrem externen Zeugnis vermerkt ist.
Jede Zeile, die das Feld "anzuerkennende Prüfung" mit einer TU Leistung ausgefüllt hat, kann ein Zeugnis ausgestellt bekommen. Geben Sie daher nicht zwei gleiche TU-Leistungen in dieses Feld ein.
Ein Beispiel für diese zwei Fälle sehen Sie auf Screenshot 1.
Mehrere externe Leistungen zu mehreren TU-Leistungen und umgekehrt
Haben Sie mehrere externe Leistungen, die Sie sich für eine TU Leistungen anerkennen lassen wollen, so gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Füllen Sie die erste Zeile wie gewohnt aus. Im Feld "anzuerkennende Prüfung" geben Sie die erste TU-Leistung an. Der ECTS-Wert soll jenem entsprechen, welcher für die entsprechende TU-Leistung vergeben wird. Der Notenvorschlag ist die Note, die auf ihrem externen Zeugnis vermerkt ist.
- In den anderen Zeilen fügen Sie im Feld "anzuerkennende Prüfung" ein "-" (Bindestrich) ein.
Im Feld "Absolvierte Prüfung" geben Sie die nächste externe Leistung an. Im Feld "Anmerkung" verknüpfen Sie nun diese Zeile mit der ersten Zeile, indem Sie "@Zeilennummer" eingeben, wobei "Zeilennummer" jene Zeile ist, mit der sie verknüpft werden soll. Hier können Sie das ECTS-Feld freilassen. Der Notenvorschlag ist wieder die Note, die auf ihrem externen Zeugnis vermerkt ist.
Haben Sie eine externe Leistung, die Sie sich für mehrere TU Leistungen anerkennen lassen wollen, so gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Füllen Sie die erste Zeile wie gewohnt aus. Im Feld "anzuerkennende Prüfung" geben Sie die erste TU-Leistung an. Der ECTS-Wert soll jenem entsprechen, welcher für die entsprechende TU-Leistung vergeben wird. Der Notenvorschlag ist die Note, die auf ihrem externen Zeugnis vermerkt ist.
- In den anderen Zeilen fügen Sie im Feld "anzuerkennende Prüfung" ein "-" (Bindestrich) ein.
Im Feld "anzuerkennende Prüfung" geben Sie die nächste TU-Leistung an. Im Feld "Anmerkung" verknüpfen Sie nun diese Zeile mit der ersten Zeile, indem Sie "@Zeilennummer" eingeben, wobei "Zeilennummer" jene Zeile ist, mit der sie verknüpft werden soll. Der ECTS-Wert soll jenem entsprechen, welcher für die entsprechende TU-Leistung vergeben wird. Der Notenvorschlag ist die Note, die auf ihrem externen Zeugnis vermerkt ist.
Jede Zeile, die das Feld "anzuerkennende Prüfung" mit einer TU-Leistung ausgefüllt hat, kann ein Zeugnis ausgestellt bekommen. Geben Sie daher nicht zwei gleiche TU-Leistungen in dieses Feld ein.
Ein Beispiel für diese zwei Fälle sehen Sie auf Screenshot 2.
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