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2 Comments

  1. Ad "Nach der Prüfung - Don'ts" - "Sie sind nicht berechtigt, eine Aufzeichnung der Prüfungs-Session länger als 14 Tage nach der Beurteilung zu behalten."

    Dies widerspricht der Online-Prüfungsrichtline (online 11.02.2021, https://www.tuwien.at/index.php?eID=dms&s=4&path=Richtlinien%20und%20Verordnungen/Online_Pruefungen.pdf) §4 (2) "Die Aufzeichnung der Prüfung ist vier Wochen ab Bekanntgabe der Beurteilung zu löschen."

    Muss jetzt die Aufzeichnung 2 oder 4 Wochen nach Bekanntgabe der Beurteilung gelöscht werden?

    1. Anna Lena Füßl

      Vielen Dank für den Hinweis. Natürlich ist hier die Richtlinie zutreffend. Ich habe die Checkliste entsprechend angepasst und die vier Wochen ergänzt.