Aktuelle Informationen zu Sicherhheits- und Schutzmaßnahmen entnehmen Sie bitte der Website unter www.tuwien.at/corona.

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22 Kommentare

  1. In diesem Leitfaden werden Voraussetzungen und Empfehlungen sowie verschiedene Formate des Online-Prüfens vorgestellt. Die am Mittwoch in Kraft getretene Verordnung des Ministeriums wurde bereits berücksichtigt.
    Welcher Mittwoch?
    1. Die Passage ist am 27.4.2020 geschrieben worden, das wäre dann also Mittwoch, 22.4.2020

  2. Hier eine Zusammefassung von Gesetzen, Verordnungen und ähnlichem, die uns aktuell betreffen - ist wahrscheinlich nicht ganz vollständig:
    https://fam.tuwien.ac.at/wiki/stud/#rechtliche_bestimmungen

  3. Ich gebe zu, wieder einmal überfordert zu sein:

    Die zur Sicherstellung der Gesundheit aller an der TU Wien Tätigen bekannten Sicherheits- und Schutzanforderungen, insbesondere der Mindestsicherheitsabstand und die Hygienevorgaben sind jedenfalls von allen Angehörigen der TU Wien zu beachten.

    Bedeutet dies, dass die flächenmäßige Limitierung der Raumnutzung wieder aufgehoben ist (z.B. nur 1 Person in Räumen unter 20m²), oder nicht?


    1. ja, es bedeutet, dass die flächenmäßige Limitierung der Raumnutzung wieder aufgehoben ist (z.B. nur 1 Person in Räumen unter 20m²).

      Die wichtigste Schutzmaßnahme gegen COVID-19-Infektionen ist der Sicherheitsabstand von mindestens 1 m. Der Mindestabstand zwischen den Arbeitsplätzen in Büros, Labors und Werkstätten ist 1,5 m.

  4. Quite at the top it is written

    Library Services

    At the moment, the library is closed as learning space, for lending and inter-library lending. At the moment, there is an extended access to electronic journals, books and textbooks available.

    However, to the right of it it is written that the library is "OPEN" and below as well. The above information sounds like it is totally closed.

  5. Hallo und guten Morgen!
    Laut Aussendung des Rektorates der TU-Wien von gestern Abend, 16.11.21, besteht wieder FFP2-Maskenpflicht nicht nur am Gelände der TU-Wien sondern auch während Lehrveranstaltungen.
    Gilt dies auch für Prüfungen in Präsenz?! =müssen Teilnehmer zu Prüfungen während der Prüfung FFP2-Masken tragen, da Prüfung auch eine Art von LVA.

    Danke für eine rasche Antwort,

    LG 

    1. Hallo, VR Kurt Matyas wird das Thema mit den Studiendekan_innen besprechen. Eine entsprechend Info sollte dann von den Std. kommen, die dann lautet: Prüfer_innen können während einer schriftlichen Prüfung von einer Maskenpflicht absehen. LG MR

  6. Kann ich davon ausgehen, dass die morgen in Wien in Kraft tretende generelle FFP2-Maskenpflicht in Büroräumen, in denen Kontakt zu anderen Menschen besteht und keine baulichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden, auch die TU Wien trifft?

  7. Hier gibt es mittlerweile sehr viele veraltete Informationen. Wer ist Owner dieser Seite?

    1. Im Zuge des Updates müsste man auch die Infos auf der Homepage aktualisieren.

      Da BM Polaschek auf BM Rauch verweist, und dieser Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen und am Arbeitsplatz erlassen hat, siehe https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_121/BGBLA_2022_II_121.pdfsig ..


      1. Universitäten sind, lt. Auskunft unserer Jurist_innen, vom Geltungsbereich der Basismaßnahmenverordnung ausgenommen.

        1. Die Frage ist eher, ob die TU Wien nicht vernünftigerweise - mit oder ohne Bezug auf die Basismaßnahmenverordnung - , das gelinde Mittel der FFP2-Maskenpflicht auf Gängen wieder einführen sollte.
          Ich bekam schon Rückmeldungen von Studierenden, dass sie jetzt zu Semesterbeginn schon so viel Stoff versäumt hätten, dass sie manchen Vorlesungen nicht mehr folgen können.  Auch Lehrende sind schon ausgefallen bzw. wissen Lehrende/Studierende im Voraus oft nicht, ob der nächste LVA-Termin online oder in Präsenz stattfindet.  Alles ein Quirgs.

          1. Die LVAs fallen aber nicht aus, weil in den Gängen der TUW keine Masken getragen werden, sondern weil viele Mitarbeiter_innen - so wie ich derzeit auch - ihren Betreuungspflichten nachkommen müssen und sich dann auch gleich selber anstecken.

            1. Ich würde es nicht waagen zu behaupten, dass bei der derzeitigen Omikron-Variante Ansteckungen auf Gängen nicht möglich sind - zudem hier ja auch Personen zusammentreffen, die gerne miteinander sprechen (Gruppen an Studierenden von selben LVAen, Kolleg_innen von selben Fakultäten, ...)

              In meinem Arbeitsumfeld - das mag jetzt Zufall sein und auch dem kleinen Sample geschuldet sein - sind bis dato nur Mitarbeiter_innen ohne Betreuungspflichten ausgefallen bzw. haben LVAen auf online umgestellt.

              Es fallen bei in Präsenz abgehaltenen Lehrveranstaltungen zudem auch Teilnehmer_innen (also unsere Zielgruppe) aus - und der Prozentanteil der Studierenden mit Betreungspflichten ist sicherlich nicht allzu hoch.

              1. In meinem Arbeitsumfeld ist es anders. Man soll von diesem kleinen Sample aber keine allgemeingültigen Schlüsse ziehen. Es steht jedem frei, sich selbst zu schützen und eine Maske zu tragen (bitte beachten Sie, dass dies meine persönliche Meinung ist!). Ich sehe in den Gängen hauptsächlich Personen mit Masken. Vielleicht ist das aber in anderen Gebäuden anders. Für Lehrveranstaltungen gilt im Übrigen ohnehin FFP2-Pflucht.

                Nachdem die Nachtgastronomie udgl. offen hat, ist ohnedies schwer nachvollziehbar, wo man sich angesteckt hat (ausgenommen, man eine positive Person im Haushalt).

                1. Ich habe auf das kleine Sample verwiesen, weil ich eben keine allgemeinen Schlüsse ziehen wollte - Sie haben das ja gut erkannt (Lächeln). Die allgemeine Aussage zum Entfall von LVAen scheint mir aber unter diesem Gesichtspunkt aber eben auch aus der Luft gegriffen.

                  Keine Sorge, es gibt sehr viele (selbst und gegenüber anderen) verantwortliche Personen, die freiwillig Maske tragen - jedenfalls im Freihaus.
                  Wobei ein Teil derer mit Maske schlichtweg nicht mitbekommen hat, dass sie die Maske gar nicht tragen müssten - das hat sich herausgestellt als ich mich letzte Woche bei einer größeren Gruppe an Studierenden vor einem Seminarraum (ich musste durch die Gruppe durchgehen um zu meinem Büro zu kommen) bedankt habe, dass sie alle Maske tragen.

        2. Anders formuliert:

          Die TU Wien unterschreitet die in Gesamtösterreich gültigen minimalen Arbeitnehmer_innen-Schutzmaßnahmen, da sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet ist.

          1. Was spricht dagegen, sich eigenverantwortlich an die Empfehlung eine Maske zu tragen zu halten?

            1. Erfahrung?

              Ich musste leider im Laufe der Jahre lernen, dass das Zielpublikum von Maßnahmen nicht die Vernünftigen sind.

              Für diese benötige ich sie nicht - hier reicht die von Ihnen angesprochene Eigenverantwortung.

  8. Gehe ich recht in der Annahme, dass die beim Portier an Mitarbeiter_innen ausgegebenen max. 3 PCR-Tests pro Woche ab sofort bei Alles Gurgelt als Firmentest zu verbuchen sind, und daher nicht ins monatliche 5-Tests-Kontingent fallen

    (also für TU-Mitarbeiter_innen max. 17 Tests pro Monat möglich sind)?




    1. Ich weiß leider nicht, ob Sie in dieser Annahme recht gehen. Die TU Wien sollte hier aber auf jeden Fall Zusatz-Tests (z.B. die oben genannten 3 pro Woche) ermöglichen, um die aus unerfindlichen Gründen gelockerte Maskenpflicht zumindest etwas zu kompensieren.