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Wie wird mit Wartelisten in Präsenzprüfungen umgegangen? Können Studierende, die von der Warteliste nachrücken, an der Prüfung teilnehmen?


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Wenn Studierende bis zu 48 Stunden vor dem Termin nachrücken und regulär zum Termin angemeldet sind, erhalten diese ihre Zutrittsgenehmigung per E-Mail. Studierende, die innerhalb von 48 Stunden vor dem Püfungstermin nachrücken, können die Bestätigung in ihren TISS-Favoriten abrufen. Das ist auch kurzfristig vor dem Gebäude der TU Wien möglich.

Ohne Zutrittsgenehmigung ist eine Teilnahme an der Prüfung nicht möglich. Daher können Studierende, die bis zum Prüfungstermin auf der Warteliste stehen und keine Zutrittsgenehmigung mind. 30 Minuten vor Beginn der Prüfung haben, nicht an der Prüfung teilnehmen.

Weitere Informationen zu Präsenzprüfungen finden Sie im Leitfaden Präsenzprüfungen an der TU Wien.


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