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Wann darf eine mündliche Prüfung in Präsenz durchgeführt werden?

Antwort

Grundsätzlich sind alle Lehrenden und Studierenden angehalten mündliche Prüfungen online durchzuführen.

In Ausnahmefällen, in denen dies z.B. aufgrund fehlender Infrastruktur nicht möglich ist, liegt die Entscheidung über die Notwendigkeit bei den Studiendekan_innen.

Werden mündliche Prüfungen im Ausnahmefall in Präsenz abgehalten, so müssen mindestens zwei Meter Abstand eingehalten werden, die Tischfläsche muss desinfiziert werden, der Raum muss stündlich gelüftet werden, und die deklarierten Räumlichkeiten müssen vom Dekanat an das zentrale Lehr- und Lernressourcenmanagement gemeldet werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt Sonderregelungen für Mündliche Prüfungen des Leitfadens für Präsenzprüfungen an der TU Wien.


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