1 Einleitung
Neben der Richtlinie zum Online Prüfen gibt es den ergänzenden Katalog zu Good Practice Beispielen von Online Prüfungen. Hier haben uns Erfahrungen und Inputs von Lehrenden sowie Studierenden in den letzten Semestern geholfen, diesen entsprechend weiter auszubauen.
1.1 Online-Prüfen an der TU Wien
Grundsätzlich ist bei einer Online-Prüfung die Richtlinie zum Online Prüfen einzuhalten.
Es ist überaus wichtig die Kandidat_innen gut frühzeitig über den Ablauf zu informieren, die zu nutzenden Tools bekanntzugeben und ihnen den Test dieser Tools vorab nahezulegen. Auch ist in der zeitlichen Planung der Prüfung zu berücksichtigen, dass es zu zeitlichen Verzögerungen durch Identitätskontrolle und Einrichten der Prüfungsumgebung kommen kann.
Bei prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen ist neben der Nutzung von Online-Tools (TUWEL) die Erbringung des Leistungsnachweises in Form von schriftliche Übungsabgaben mit online Abgabe anzudenken.
Nach Absolvieren der Prüfung muss eine Möglichkeit zur online Prüfungseinsicht gewährleistet werden.
1.1.1 Vorgaben für die Durchführung von Online-Prüfungen
Die Prüfung soll in einem geeigneten online Format durchgeführt werden. Die Ankündigung der Prüfungsabwicklung in einem online Format erfolgt in TISS.
Sollte es zu einer situationsbedingten Änderung der Prüfungsmodalität kommen, so müssen bereits zu einem Prüfungstermin angemeldete Studierenden bzw. Teilnehmer_innen an prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen über TISS informiert werden, sobald diese festgelegt wurde.
Prüfungen, für deren Abwicklung es kein geeignetes online Format gibt, werden verschoben, bis Präsenztermine wieder abgewickelt werden können.
Die Methoden, die Durchführung, die Beurteilungskriterien und die Beurteilungsmaßstäbe für Online-Prüfungen sind rechtzeitig vor der Prüfung bekannt zu geben. Ab diesem Zeitpunkt muss auch die Anmeldung zur Prüfung möglich sein. Insbesondere sind auch die Festlegung einer genauen Prüfungszeit, die Definition der erlaubten Hilfsmittel und der Umgang mit einer technisch bedingten Unterbrechung des Prüfungsvorganges zu veröffentlichen.
Grundsätzlich gelten für mündliche Online-Prüfungen die prüfungsrechtlichen Bestimmungen für mündliche Prüfungen entsprechend der Prüfungsordnung.
Mündliche Prüfungen sind gemäß § 79 Abs. 2 UG öffentlich. Die zur Prüfung antretende Person ist berechtigt, zur Prüfung wenigstens eine weitere Person, gegebenenfalls auch auf elektronischem Weg beizuziehen. Die Studierenden sind über diese Möglichkeit über TISS zu informieren. Anfragen zur Teilnahme an der Online-Prüfung können darüber hinaus per E-Mail an die_den Prüfer_in gerichtet werden.
Bei mündlichen Online-Prüfungen entscheidet der_die Prüfer_in darüber, wie viele Zuhörer_innen in den Online-Meetingraum zugeschaltet werden dürfen. Dabei ist sicherzustellen, dass die_der Kandidat_in nicht beeinflusst oder gestört wird. Zuhörer_innen haben mit Beginn der Prüfung nach Aufforderung durch den_die Prüfer_in sowohl die Videofunktion als auch das Mikrofon auszuschalten.
Das Prüfungsprotokoll muss zusätzlich zu den üblichen Punkten (Kandidat_in, Prüfer_in, Beisitzer_in, Beginn, Ende, Fragen, außergewöhnliche Vorkommnisse, etc.) auch Art und Zeitpunkt von etwaigen technischen Problemen und Versuchen, diese zu beheben, enthalten.
Die Barrierefreiheit hat bei Online-Prüfungen die gleiche Bedeutung wie bei Präsenzprüfungen. Je nach Einschränkung der Kandidat_innen kann es erforderlich sein, die zeitliche Dauer der Prüfung auszudehnen, eine mündliche Prüfung in eine schriftliche umzuwandeln oder umgekehrt. Auf jeden Fall müssen sich Kandidat_innen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung mit der Behindertenbeauftragten der TU Wien in Verbindung setzen (maria.fuhrmann-ehn@tuwien.ac.at), um gemeinsam mit dem_der Prüfer_in eine auf die jeweilige Person zugeschnittene Alternativ-Variante auszuarbeiten.
Studierenden, die das Online-Prüfungsangebot nicht in Anspruch nehmen können, soll ein Präsenztermin angeboten werden, sobald dieser möglich ist. Bereits erbrachte Teilleistungen der Lehrveranstaltung bleiben bestehen.
1.1.2 Empfehlungen für die Durchführung von Online-Prüfungen
Folgende Empfehlungen gelten für die Durchführung von Online - Prüfungen an der TU Wien:
Es wird empfohlen, für mündliche Online-Prüfungen die Anzahl der Kandidat_innen auf 5 Personen und für schriftliche Online-Prüfungen auf 20 Personen zu beschränken. Bei größeren Gruppen wird empfohlen, zeitgleiche Meetings, die von weiteren Mitarbeiter_innen administriert werden, oder sequentielle Meetings zu organisieren.
Inhalt, Anspruch und Dauer der Online-Prüfung sollen nach Möglichkeit der herkömmlichen Prüfung entsprechen. Es wird jedoch empfohlen 15 Minuten zusätzlich einzurechnen um genügend Zeit für das Setup und die Authentifizierung zu haben. Bei Dauer und Umfang der Prüfung ist der Zeitaufwand für die korrekte Eingabe der Lösungen in online-Prüfungssysteme zu berücksichtigen.
Bei allen mündlichen Online-Prüfungen wird dem_der Prüfer_in empfohlen, eventuell eine weitere Person zur Prüfung hinzuzuziehen, insbesondere da ein Prüfungsprotokoll anzufertigen ist.
2 Formate von Online-Prüfungen
Bei der Abwicklung von Online-Prüfungen wird zwischen folgenden grundlegenden Formaten unterschieden.
2.1 Mündliche Online-Prüfung
Prüfer_innen und Kandidat_innen kommunizieren während der gesamten Prüfungsdauer mündlich mittels Webmeeting bei permanenter Audio- und Videoverbindung.
Während der Prüfung dürfen nur der Studierendenausweis bzw. amtliche Lichtbildausweis sowie die in der Prüfungsanmeldung spezifizierten Materialien und Hilfsmittel neben den Kandidat_innen auf dem Schreibtisch liegen. Gegenstände wie Getränke oder Büromaterial sind erlaubt.
Es gelten die prüfungsrechtlichen Bestimmungen für mündliche Prüfungen entsprechend der Prüfungsordnung, z. B. hinsichtlich der Anzahl der Prüfenden, Rolle und Aufgabe von Prüfenden, Beisitzenden und Protokollierenden.
Nach Beginn der Online-Prüfung wird das Meeting durch den_die Prüfer_in für weitere Teilnehmer_innen gesperrt. Es muss allerdings die Möglichkeit bestehen, dass Prüfungskandidat_innen nach Verbindungsverlust wieder einsteigen können.
Das Anfertigen einfacher Skizzen oder Anschreiben kurzer rechnerischer Elemente kann verlangt werden, sofern das der_dem Studierenden spätestens bei der Anmeldung zur Prüfung bekannt gegeben wurde. Wird während der Prüfung ein digitales Whiteboard genutzt, sollte nach Möglichkeit die Bildschirmansicht des_der Studierenden dauerhaft geteilt ("Share"-Funktion in den Tools) werden.
Während der Prüfung muss ein Prüfungsprotokoll geführt werden, in das auf Verlangen des_der Kandidat_innen auf elektronischem Weg Einsicht zu gewähren ist.
Der_die Prüfer_in hat dem_der Studierenden das Ergebnis unmittelbar nach der Prüfung bekannt zu geben.
2.1.1 Anleitungen für Kandidat_innen und Zuhörer_innen
(Um Kandidat_innen und etwaige Zuhörer_innen über den geplanten Ablauf einer mündlichen Online-Prüfung zu informieren, kann der folgende Text verwendet werden.)
Dies ist der Meetingraum für den mündlichen Prüfungsteil. Mündliche Prüfungen sind laut Universitätsgesetz öffentlich. Aus den derzeitigen Rahmenbedingungen (online-Prüfung via Webmeeting) resultieren besondere Anforderungen, die in der Folge erläutert werden.
Wenn Sie diesem Meeting beitreten, gelangen Sie zunächst in den Warteraum des Webmeetings. Je nachdem, ob Sie Kandidat_in oder Zuhörer_in sind, gelten für Sie folgende Abläufe:
Prüfungskandidatin / Prüfungskandidat
Einlass: Sie werden in den Meetingraum eingelassen, sobald Sie mit Ihrer Prüfung an der Reihe sind. Für gewöhnlich ist das zu dem Zeitpunkt, für den Sie sich angemeldet haben. Aufgrund vorangegangener Prüfungen ist es jedoch möglich, dass Sie etwas warten müssen bzw. auch schon etwas früher eingelassen werden können.Identitätsfeststellung: Sie sind zunächst alleine mit dem Prüfer / der Prüferin, der /die Ihre Identität feststellt und einen kurzen Rundblick in Ihrem Prüfungszimmer macht. Während dieser Zeit wird das Meeting auf keinen Fall aufgezeichnet, selbst wenn Sie einer Aufzeichnung grundsätzlich zugestimmt haben. Diese Maßnahmen dienen zum einen dazu, für alle Kandidatinnen / Kandidaten möglichst gleiche und faire Prüfungsbedingungen zu schaffen und andererseits Ihre Privatsphäre unter den vorgegebenen Bedingungen bestmöglich zu schützen.Beginn der Öffentlichkeit: Nun werden mögliche Zuhörerinnen / Zuhörer in das Meeting eingelassen. Die Aufzeichnung der Prüfung wird gestartet, wenn Sie dem zugestimmt habenPrüfung: Das Prüfungsgespräch wird durchgeführt.Ende der Öffentlichkeit werden die Zuhörerinnen / Zuhörer .Beurteilung: Die Beurteilung wird Ihnen bekanntgegeben. Danach werden Sie aus dem Meeting entlassen.Zuhörerin / Zuhörer
Wartezone 1: Sie werden erst in das Meeting eingelassen, wenn die Identitätsfeststellung der Kandidatin / des Kandidaten und die Überprüfung des Prüfungszimmers abgeschlossen ist. Dies dient dazu, die Privatsphäre der Kandidatin / des Kandidaten bestmöglich zu schützen.Aufzeichnung: Hat die Kandidatin / der Kandidat der Aufzeichnung der Prüfung zugestimmt, wird diese nun gestartet. Wenn Sie als Zuhörerin / Zuhörer mit der Aufzeichnung des Meetings nicht einverstanden sind, müssen Sie dieses verlassen. Prüfungsaufzeichnungen werden gemäß DSGVO sicher aufbewahrt und 14 Tage nach der Zeugnisausstellung gelöscht.Stummschaltung: Achten Sie darauf, dass Ihr Mikrofon stumm und Ihre Video- bzw. Webcam ausgeschaltet sind. Der Chat ist deaktiviert.Wartezone 2: Nach dem Prüfungsgespräch und vor Bekanntgabe der Note an die Kandidatin / den Kandidaten werden Sie wieder in den Warteraum entlassen und erst zum nächsten Prüfungsgespräch wieder eingelassen.Gruppengröße: Aus organisatorischen Gründen ist die Zahl der Zuhörerinnen / Zuhörer auf maximal fünf begrenzt. Sind mehr als fünf Zuhörerinnen / Zuhörer im Warteraum, so werden diese abwechselnd zu den Prüfungen eingelassen.2.2 Schriftliche Online-Prüfung als „Test" oder „Aufgabe" in TUWEL
Die Kandidat_innen bearbeiten einen Online-Test oder eine Online-Aufgabe, die zu Beginn der Prüfung in TUWEL digital zu Verfügung gestellt wird und sind via Webmeeting permanent mit dem_der Prüfer_in verbunden.
Neben dem Studierendenausweis oder einen amtlichen Lichtbildausweis dürfen auf dem Schreibtisch ausschließlich die in der Prüfungsankündigung festgelegten Materialien und Hilfsmittel liegen.
Nach Beginn der Prüfung wird das Meeting durch den_die Prüfer_in für weitere Teilnehmer_innen gesperrt.
Während der Prüfung werden alle Teilnehmer_innen auf stumm geschaltet. Fragen können an die Prüfungsleiter_in direkt oder über die integrierte Chatfunktion gestellt werden. Der Chatverlauf kann als Teil des Prüfungsprotokolls aufgenommen werden.. Nach Ablauf der festgelegten Prüfungszeit erfolgt die Abgabe über TUWELFalls hinsichtlich eines_einer Kandidat_in während der Prüfung ein Betrugsverdacht aufkommt, soll er_sie per Durchsage darüber informiert werden.
Über die Prüfung ist ein Prüfungsprotokoll zu führen, in das auf Verlangen des_der Studierenden auf elektronischem Weg Einsicht zu gewähren ist. Davon ausgenommen sind Multiple Choice-Fragen einschließlich der jeweiligen Antwortmöglichkeiten.
2.3 Schriftliche Online-Prüfung auf Papier
Prüfer_innen und Kandidat_innen sind permanent mittels Webmeeting mit Audio und Video verbunden. Die Prüfungsangabe wird zu Beginn der Prüfung digital zur Verfügung gestellt. Die Bearbeitung erfolgt auf Papier ausschließlich unter Zuhilfenahme der in der Prüfungsankündigung festgelegten Hilfsmittel.
Den Kandidat_innen sollte einige Minuten vor Prüfungsende per Durchsage bekannt gemacht werden, dass sie nun zum Abschluss kommen sollen.
Die Kandidat_innen müssen die beschriebenen Blätter (vollständig) nach der Prüfung innerhalb einer von der_vom Prüfer_in vorgegebenen Zeit (ca. 5 Minuten) gescannt bzw. abfotografiert und per E-Mail an den_die Prüfer_in geschickt bzw. über TUWEL hochgeladen haben. Einzelne Bilder dürfen nicht verschickt oder hochgeladen werden, nur ein zusammenhängendes pdf Dokument.
Diese Vorgehensweise ist im Rahmen der Prüfungsankündigung mit zu veröffentlichen. Hilfreiche und kostenfreie Scanner Apps sind Adobe Scan oder Office Lens. Es wird empfohlen die Studierenden darauf hinzuweisen, dass sie sich mit diesen Apps sowie diesem Vorgang vertraut machen und vorab testen.
Falls hinsichtlich eines_einer Kandidat_in während der Prüfung ein Betrugsverdacht aufkommt, soll er_sie per Durchsage darüber informiert werden.
Über die Prüfung ist ein Prüfungsprotokoll zu führen, in das 4 5 Zur Durchführung von Online-Videoprüfungen stehen aktuell zwei Produkte zur Verfügung: GoToMeeting und Zoom. Die Auswahl des Videokonferenz-Tools erfolgt durch den_die Prüfer_in2.5.1 Technische Voraussetzung für die Durchführung einer Online-Prüfung via Webmeeting haben ein PC/Notebook/Tablet mit einer Kamera und einem Mikrophon,2 Das Tool, welches für die Prüfung verwendet wird, steht spätestens 2 Wochen vor der Prüfung fest und ist allen Prüfungsteilnehmer_innen bekannt. 3 relativ einfach Des Weiteren sind technische oder organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der eigenständigen Erbringung der Prüfungsleistung DrehenZusätzlich kann der_die Prüfer_in auch eine schriftliche eidesstattliche Erklärung der Kandidat_innen verlangen, dass keine unerlaubten Hilfsmittel verwendet werden. Eine Vorlage dafür steht unter folgendem Link zur Verfügung:
EE Online Prüfung NEU.pdfin einen permanentenDas Aufzeichnen der Prüfung (Audio/Video) ist zulässig, wenn Prüfer_in und Kandidat_innen dem vorab zustimmen. Die Zustimmung der Kandidat_innen ist schriftlich (per E-Mail) einzuholen und vor Beginn der Prüfung nochmals mündlich zu bestätigen.
Die Aufzeichnung von Prüfungen ist dann zulässig, wenn die Studierenden und die Prüfer_in ausdrücklich zustimmen. Die Zustimmung kann bspw. per Email oder über eine Checkbox in TUWEL oä. eingeholt werden. Stimmen Studierende der Aufzeichnung nicht zu, darf die Prüfung nicht aufgezeichnet werden. Keinesfalls darf die Zustimmung zur Aufzeichnung als Prüfungsvoraussetzung festgelegt werden (bspw. „Mit der Teilnahme an der Prüfung stimmen Sie der Aufzeichnung zu.“ oder „Mit der Aktivierung der Kamera stimmen Sie der Aufzeichnung zu.“). Die Aufzeichnung einer Prüfung ist datenschutzgerecht aufzubewahren und spätestens zwei Wochen nach Bekanntgabe der Beurteilung zu löschen.
2.5.4 Verfahren bei außergewöhnlichen Vorkommnissen
Wenn die Prüfer_innen den Eindruck haben, dass es zu einem Täuschungsversuch kommt, können die Schritte zur Herstellung einer sicheren Prüfungsumgebung (s.o.) wiederholt werden. Im Zweifel kann die Prüfung abgebrochen werden. Werden während der Prüfung unerlaubte Hilfsmittel verwendet und erlangt der_die Prüfer_in davon Kenntnis, im Ablauf einer Online-Prüfung müssen im Prüfungsprotokoll entsprechend von Art, Umfang und Dauer der Störung protokolliert werden.3 Unterstützungsangebote für die Entwicklung von Online-Prüfungen
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an: distancelearning@tuwien.ac.at...