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29 Comments

  1. Letzter Link https://colab.tuwien.ac.at/x/K4yx scheint tot zu sein

    1. Vielen Dank für das Feedback. Das ist der Link aus dem ursprünglichen Dokument, welcher zu dieser Seite führt. Habe ihn daher entfernt

  2. Noch zwei broken Links:

    Für die Anwendung der Videokonferenz-Tools stehen detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitungen (https://colab.tuwien.ac.at/x/_Yix) und Checklisten (https://colab.tuwien.ac.at/x/1Imx) für Lehrende und Studierende auf den CoLab Seiten zum Distance Learning zur Verfügung.

    1. Die Berechtigungseinschränkung der Links wurde entfernt, so dass diese nun allgemein erreichbar sind.

  3. Gibt es bei Zoom oder GotoMeeting die Möglichkeit dass nur der Moderator des Meetings die Kameras der Teilnehmer sieht?
    BBB (BigBlueButton) bietet nämlich dieses Feature an. Ist ein Support von BBB seitens der TU IT angedacht?

    1. Meines Wissens gibt es diese Funktionen nicht. BBB wird seitens des TSC laufend beobachtet und analysiert. In Hinblick auf d. Bewertungsaspekten "Usability, Skalierbarkeit, Übertragungsqualität, Barrierefreiheit, Datenschutz" sind wir aktuell im gesamten mit Zoom am zufriedensten. Wir erouieren aber weiterhin die Nutzung einer OpenSource-Lösung.

      1. Guten Morgen,
        die Möglichkeit, dass nur der Moderator des Meetings die Kameras der Teilnehmer sieht, wäre für die Abhaltung der Online-Prüfung in unserem Fall ebenso interessant.
        Wurde schon ein Tool erouiert und als gut empfunden das so etwas ermöglicht? An unserem Institut müssen wir 20 Kandidaten je Session prüfen. Es müssten daher 40 Videoübertragungen möglich sein.
        In den Medien (ORF, diePresse, etc.) habe ich bezüglich Zoom über Datenschutz-Problemen gelesen. Wurden diese schon behoben?

        Vielen Dank im Voraus

      2. Guten Tag, Gibt es eigentlich eine Antwort auf diese Frage (die Studierenden sehen sich nicht gegenseitig bei Prüfungen), speziell für ZOOM??

        danke!

        1. Lieber Hr. Tavoussi,

          wir haben diesen Feature-Wunsch explizit bei Zoom durch unseren Customer Success Manager eingebracht. Eine Umsetzung erfolgte bisher noch nicht.

  4. I created a Zoom meeting for an online exam, but I am not able to add my colleagues as alternative hosts. I keep receiving the following error message:

    Users could not be added as alternative hosts because they are not members of the same account. Remove the following users to continue: pierre-emmanuel.boscs@tuwien.ac.at

    I am sure that the colleague has a Zoom account registered with this email address. Any ideas how to solve the problem? Thanks for any suggestions.

    1. His user account was of the basic type, we upgraded him to a licensed user.

  5. Im Fall von GotoMeeting würde ich bei TUWEL-Tests empfehlen den Chat zu deaktieren - hier könnten sonst auch Studierende untereinander kommunizieren. Die Restriktion des Chats auf TeilnehmerInnen und Organisator ist nicht möglich. Studierende können (wie auch bei Präsenzprüfungen) aufzeigen um dann Feedback zu bekommen.

    1. In Zoom lässt sich im Chat einstellen, mit wem die Studierenden chatten dürfen:

      1. Keiner
      2. Nur Host
      3. Jeder öffentlich
      4. Jeder öffentlich und privat

      Interessant dürften hier die Optionen 2 und 3 sein. Da kann entweder nur noch mit dem Host privat geschrieben werden, oder für alle öffentlich sichtbar. Bei jeder Nachricht kann der Host aber immer entscheiden, ob die Nachricht öffentlich oder privat sein soll.

      1. Danke. Ja, das ist mir bekannt. Ich kann mir leider nicht immer das Tool aussuchen (wink)

    2. Ist das im Falle von TUWEL-Tests dann aber nicht wieder obsolet weil Studierende im TUWEL sowieso miteinander kommunizieren können? (z.B. per Direktnachricht / anderen Kurs etc.)

      1. Guter Punkt. Man kann eigentlich sowieso nix verhindern...

  6. Gibt es für die eidesstattiche Erklärung auch eine englische Vorlage (für Erasmus-Studierende und die englischen Masterstudien), ansonsten erstelle ich eine eigene?

    1. Diese muss laut Studienabteilung noch Übersetzt werden. Eine eigene Übersetzung anzufertigen ist vorübergehend sicher eine gute Idee. 

  7. Könnte man in der eidesstattlichen Erklärung nicht auch einen Punkt aufnehmen, wo der_die Studierende der Videoaufzeichnung zustimmt bzw. diese ablehnt?

  8. In the latest emails it was suggested that for the online written exam students should place their device with the cammera out of their reach and if they want to ask a question, they should raise a hand and the supervisor will unmute their microphone. Once I tried to unmute the mic of some participants via Zoom, but it required their approval. Is it really possible for the supervisor to unmute a student even when the student cannot reach the PC?

    1. Short answers: Yes, it's possible to unmute participants in a meeting as a host.

      Long answer: This has to be configured first.

      More details can be found in the official zoom documentation: https://support.zoom.us/hc/en-us/articles/203435537-Muting-and-unmuting-participants-in-a-meeting

  9. Für das vorgeschlagene Video-Ident-Verfahren scheint mir der Studentenausweis ungeeignet, da er im Gegensatz zu einem amtlichen Lichtbildausweis, wie z.B. dem Reisepass bei dem durch eine spezielle Folienbeschichtung beim schwenken des Ausweises vor der Kamera diese zu erkennen sind, keine Sicherheitsmerkmale gibt. Ich denke es wäre daher eigentlich durchaus möglich durch entsprechende Manipulation des Studentenausweises ein falsches Foto so anzubringen, dass es über eine Videokamera nur schwer zu erkennen wäre.  

    1. Der hier beschriebene Weg des Ident-Verfahrens ist ein Leitfaden und keine Richtlinie. Sie können demnach, wenn Sie den Studierendenausweis als unzureichend empfinden, auf die Kontrolle des Reisepasses oder Personalausweises setzen. Grundlegend sei aber vemerkt, dass viele Lehrende in Ihren bisherigen Identitätskontrollen bei Online-Prüfungen mit dem Check des Studierendenausweises gut arbeiten konnten.

    2. Der Studierenden Ausweis ist ein amtlicher Lichtbildausweis. Auch die aktuellen Studieren Ausweise haben Sicherheitsmetkmale.
      Als Universität jenen Ausweis anlehnen, den Studierende zur Identifikation ausgestellt bekommen, ist etwas widersprüchlich zum eigentlichen Zweck.
      Für eine zusätzliche Verifizierung kann z.B der Ausweis mit der Eidesstattlichen Erklärung abgegeben werden.

  10. Eidesstattliche Erklärung inkl. Aufzeichnungszustimmung (PDF, deutsch)
    Es wäre sehr gut, wenn hier die Zustimmung nicht per Default eine Zustimmung ist. Der_Die Studierende muss die Wahl haben, zuzustimmen oder abzulehnen. Der Verzicht auf Datenschutz ist ein Opt-In!

    Bitte die Erklärung entsprechen anpassen.  
    1. Vielen Dank für Ihren Input. Wir haben die Anmerkung an die zuständige Stelle weitergeleitet und werden das klären.

  11. Da ja mündliche Prüfungen öffentlich sind und dies nach Auskunft aus unserer Studienabteilung für online-Prüfungen gelten muss, habe ich für meine mündlichen Prüfungen folgenden Ablauf für Prüfungen über ZOOM zusammengestellt und in meinen TUWEL-Kursen implementiert.

    Dies ist das Zoom-Meeting für den mündlichen Prüfungsteil. Mündliche Prüfungen haben öffentlich zu erfolgen. Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen (online Prüfung) ergeben sich daraus besondere Anforderungen, die in der Folge erläutert sind:

    Wenn Sie diesem Meeting beitreten, so gelangen Sie zunächst in den Warteraum. Je nach dem, ob Sie Kandidat_In oder Zuhörer_In sind ergeben sich für Sie folgende Abläufe:

    Kandidat_In

    1. Sie werden ein den Meetingraum eingelassen, sobald Sie mit Ihrer Prüfung an der Reihe sind. Für gewöhnlich ist das zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie angemeldet waren. Aufgrund vorangegangener Prüfungen kann es auch möglich sein, dass Sie etwas warten müssen bzw. auch schon etwas früher eingelassen werden können.
    2. Sie sind zunächst alleine mit dem Prüfer und es wird die Identitätsfeststellung sowie ein kurzer Rundblick in Ihrem Prüfungszimmer gemacht. Während dieser Zeit ist auch die Aufzeichnung des Meetings inaktiv, auch wenn Sie dieser zugestimmt haben. Diese Maßnahmen dienen zum einen dazu, für alle möglichst gleiche faire Prüfungsbedingungen zu schaffen und andererseits Ihre Privatsphäre unter den vorgegebenen Bedingungen bestmöglich zu schützen.
    3. Nun werden mögliche Zuhörer_Innen in das Meeting eingelassen und, soferne Sie zugestimmt haben, die Aufzeichnung der Prüfung gestartet. Aufzeichnungen der Prüfungen werden gemäß DSGVO sicher aufbewahrt und 14 Tage nach Zeugnisausstellung gelöscht.
    4. Jetzt beginnt das eigentliche Prüfungsgespräch.
    5. Nach dem Prüfungsgespräch werden allfällige Zuhörer_Innen wieder in den Warteraum gestellt.
    6. Erst jetzt wird Ihnen die Beurteilung bekanntgegeben und danach werden Sie aus dem Meeting entlassen.

    Zuhörer_In

    1. Sie werden erst in das Meeting eingelassen, wenn die Identitätsfeststellung des_der Kandidat_In sowie die Überprüfung des Prüfungszimmers abgeschlossen ist. Dies dient dazu, die Privatsphäre des_der Kandidat_In bestmöglich zu schützen.
    2. Hat der_die Kandidat_In der Aufzeichnung der Prüfung zugestimmt, so wird diese gestartet. Wenn Sie als Zuhörer_In mit der Aufzeichnung des Meetings nicht einverstanden sind, so müssen Sie dieses verlassen. Aufzeichnungen der Prüfungen werden gemäß DSGVO sicher aufbewahrt und 14 Tage nach Zeugnisausstellung gelöscht.
    3. Achten Sie darauf, dass Ihr Mikrofon stumm und Ihre Video- bzw. Webcam ausgeschalten sind. Der Chat ist deaktiviert.
    4. Nach dem Prüfungsgespräch und vor Bekanntgabe der Note an den_die Kandidat_In werden Sie in den Warteraum gestellt und erst zum_zur nächsten Kandidaten_In wieder eingelassen.
    5. Aus organisatorischen Gründen ist die Anzahl der Zuhörer_Innen auf maximal fünf begrenzt. Sind mehrere Zuhörer_Innen im Warteraum, so werden diese abwechselnd zu den Prüfungen eingelassen.

    Bisher gab es zu diesem Prozedere weder von Seiten der Kandidat_Innen noch der Zuhörer_Innen irgendwelche Schwierigkeiten. Für allfällige Anregungen/Korrekturen/Hinweise bin ich dennoch dankbar.

  12. In Punkt 2.5.1 wird als technische Voraussetzung einer Online-Prüfung via Webmeeting eine MAXIMAL Anzahl von 2 Endgeräten mit Kamera angeführt!
    In der Emailaussendung von Herrn VR K.Mayas (17.02.2021) wird aber folgendes angeführt " ... Zulässig ist jedenfalls das Erfordernis von zwei Endgeräten mit Kamera bspw. Laptop und Smartphone...", für mich liest sich dieser Text eher nach MINDESTENS 2 Webcams (?!). Falls 2 Endgeräte mit Kamera vorgesehen sind, wie sollte das 2te Endgerät (zb. Smartphone) von den Prüfungsteilnehmern platziert werden, um einen regulären Online-Prüfungsverlauf zu gewährleisten?
    Dank im Voraus, mfG

    1. Aufgrund der Rückmeldungen von Studierenden im Briefkasten zum Thema Studierbarkeit, dass sie nicht mehr als zwei Endgeräte mit Kamera besitzen, haben wir uns entschieden diese Empfehlung dahingehend im Leitfaden aufzunehmen. Es ist in der Richtlinie, wie Sie richtig erörtert haben, die Rede von zwei Endgeräten. Das bedeutet aber, dass mehr Endgeräte nicht vorausgesetzt werden sollten. Die zwei Endgeräte dürfen aber nun fix vorausgesetzt werden.