Here, you find a collection of answers to frequently asked questions.


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  1. Brauchen Prüfer und Aufsichtspersonen bei Präsenzprüfungen ebenfalls einen Passierschein?

    1. Nein, seit Anfang Juni benötigen nur mehr Studierende eine Zutrittsgenehmigung.

  2. Es ist nicht sicher, ob ich die Prüfungsaufsicht mit TU-Stamm- und TU-Projekt-Personal schaffe.

    Was, wenn ich auf Tutor_innen zurückgreifen muss? Dürfen aktive Tutor_innen ohne Zutrittsgenehmigung ins Freihaus (also in TU-Gebäude)?

    Kann/darf auch eine Tutorin aus dem Wintersemester (die derzeit keine aktive Tutorin ist) bei der Prüfungsaufsicht helfen?
    Wenn ja, wie bekommt sie eine Zutrittsgenehmigung?

    1. Wenn Sie, wie in diesem Fall, Sonderzutritte benötigen, müssten diese bei VR Eberhardsteiner oder VR Matyas in Form eines Excel-Sheets mit zwei Spalten: Martrikelnummer und Gebäude, gemeldet werden.

  3. Mir ist aus dieser Antwort immer noch nicht klar, ob aktive TutorInnen einen extra Passierschein benötigen? Wenn ja, wie lange vorher muss die Meldung an VR Eberhardsteiner oder VR Matyas erfolgen? Und bekommt dann jede(r) TutorIn einen Passierschein zugeschickt?

    1. Aktive Tutor_innen benötigen als TU Mitarbeiter_innen keine extra Zutrittsgenehmigung. Das Vorweisen eines amtlichen Lichtbildausweises kann notwendig sein, damit die GUT überprüfen kann, ob es sich um Mitarbeiter_innen handelt. 

  4. Betrifft Präsenztermin für LV 015.082 VO Technologieverwertung:   meine Kollegin Frau Karin Hofmann hat drei online Termine für ihre Vorlesung bereits absolviert und möchte jetzt noch einen vierten Prüfungstermin als Präsenzprüfung anbieten.  Es sind maximal drei Personen, die die Prüfung ablegen möchten. Die Prüfung würde Frau Hofmann daher gerne in unserem Seminarraum  (Resselgasse 3, Stiege 2, 3. Stock) durchführen.

    Wir fragen  an, ob das unter Einhaltung der Vorgaben von VR Matyas (siehe Mail vom 29.05.2020) möglich ist. 

    1. Aktuell müssen alle Räume, in denen Präsenzprüfungen abgehalten werden sollen vorab von der Arbeitssicherheit genehmigt werden.

  5. Im Leitfaden "Präsenzprüfungen an der TU Wien" steht ein pdf mit dem Titel "Sicherheitsunterweisung für Studierende" zum Download zur Verfügung. Ich kann im Fließtext leider keinen Hinweis dazu finden, ob und zu welchem Zeitpunkt dieses von den Studierenden unterschrieben werden muss. Sollte diese Sicherheitsunterweisung gemeinsam mit der Prüfung ausgegeben und anschließend unterschrieben wieder eingesammelt werden?

    1. Üblicherweise wird die Sicherheitsunterweisung zu Beginn gemeinsam mit der Prüfung selbst ausgeteilt und soll sodann auch gleich unterschrieben werden.

  6. Zu meiner Frage vom 08-06-2020:  Wir haben von den Kollegen der Arbeitssicherheit die schriftliche Eignung  des Seminarraums als Raum für die geplante Prüfung erhalten.

    Was ist unsererseits noch zu tun ?


    1. Derzeit ist die Abhaltung von Prüfungen nur in den dafür gekennzeichneten Räumlichkeiten erlaubt (wie im Leitfaden zu Präsenzprüfungen erläutert). Sollte es Lockerungen diesbezüglich geben, werden Sie per Aussendung informiert.